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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 03A (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Förderung der Ausstattung des Katastrophenschutzes
(Kap. 03 24 Tit. 883 01)

11.01.2018 - Antrag | 17/20233

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Dettenhöfer Petra, Bachhuber Martin, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gibis Max, Herold Hans, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20233

11.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Dettenhöfer Petra, Bachhuber Martin, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gibis Max, Herold Hans, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 03A (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Förderung der Ausstattung des Katastrophenschutzes
(Kap. 03 24 Tit. 883 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 03 24 Tit. 883 01 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 1.500,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 1.500,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Seit 1999 bis 2015 förderte der Freistaat Bayern die Beschaffung von Einsatzleitwägen für die Unterstützungsgruppen Örtliche Einsatzleitung (Art. 6 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz) aus dem Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes.
Die damals geförderten Fahrzeuge müssen im Hinblick auf ihr Alter und die fortentwickelte Technik (u.a. Digitalfunk) dringend ersatzbeschafft werden. Bereits im Nachtragshaushalt 2016 wurden deshalb für diese Zwecke 2,5 Mio. Euro bereitgestellt. Diese Mittel sind zwischenzeitlich jedoch nahezu aufgebraucht. Auch im Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes sind die Mittel aufgrund der Katastrophen in den vergangenen Jahren nahezu aufgebraucht. Aus diesem Grund sollen zur Unterstützung der Örtlichen Einsatzleitung Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro im Nachtragshaushalt 2018 zur Verfügung gestellt werden.

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