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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Förderung innovativer Pilotprojekte im ländlichen Raum (ÖPNV) und im Radverkehr
(Kap. 03 66 Tit. 893 57)

11.01.2018 - Antrag | 17/20238

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Winter Georg, Zellmeier Josef, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Brannekämper Robert, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Kirchner Sandro, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Unterländer Joachim, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel,

Drucksachennummer: 17/20238

11.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Winter Georg, Zellmeier Josef, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Brannekämper Robert, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Kirchner Sandro, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Unterländer Joachim, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Förderung innovativer Pilotprojekte im ländlichen Raum (ÖPNV) und im Radverkehr
(Kap. 03 66 Tit. 893 57)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 03 66 Tit. 893 57 wird die Zweckbestimmung in »Zuschüsse an Sonstige für Investitionen zur Förderung innovativer Logistikkonzepte und des (Schienen-) Güterverkehrs sowie innovativer Pilotprojekte im ÖPNV und im Radverkehr« geändert und der Ansatz für das Jahr 2018 um 4.000,0 Tsd. Euro von 2.000,0 Tsd. Euro auf 6.000,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Sowohl in Bereichen mit NOx-Grenzwertüberschreitungen als auch vor allem im ländlichen Raum befindet sich der ÖPNV im Umbruch. Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen soll 2018 vorrangig ein Förderprogramm des Bundes greifen. Dieses soll insbesondere auch im ländlichen Raum bedarfsgerecht ergänzt und erweitert werden (u.a. um die notwendige Ladeinfrastruktur). Die Förderung sollte systemoffen sein, um vor Ort die für die verkehrlichen Anforderungen am besten geeigneten Lösungen unterstützen zu können. Denkbar ist auch die Förderung innovativer Bedienformen im ländlichen Raum, u.a. auch autonom fahrende ÖPNV-Fahrzeuge. Entsprechend innovative Lösungen können auch automatisierte, innovative Fahrradparkhäuser umfassen, denn diese bieten auf geringer Fläche ein höheres Maß an Sicherheit (u.a. für hochwertige Elektrofahrräder).

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