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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Videogestützte Kommunikation zwischen Justiz, Justizvollzug und Polizei
(Kap. 04 04 Tit. 812 30)

11.01.2018 - Antrag | 17/20241

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, König Alexander, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Herold Hans, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Rieger Franz, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/20241

11.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, König Alexander, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Herold Hans, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Rieger Franz, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Videogestützte Kommunikation zwischen Justiz, Justizvollzug und Polizei
(Kap. 04 04 Tit. 812 30)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 04 04 Tit. 812 30 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 2.000,0 Tsd. Euro von 110,0 Tsd. Euro auf 2.110,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Der verstärkte Einsatz von Videokonferenzsystemen bringt nicht nur wirtschaftliche und ökologische Vorteile mit sich, sondern sorgt auch für eine Produktivitätssteigerung. Durch den geplanten Einsatz von Videokonferenzsystemen in der bayerischen Justiz sollen Reiseaufwände reduziert und organisatorische Abläufe weiter verbessert werden. Auch die bayerische Polizei wird davon in erheblichem Maße profitieren. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Vorführungen von Gefangenen zu den Staatsanwaltschaften und Gerichten deutlich sinken wird. Die dadurch frei werdenden Personalressourcen können anderweitig effizienter eingesetzt werden (»Mehr Polizei auf der Straße«). In den nächsten Jahren sollen videogestützte Kommunikationsanlagen möglichst flächendeckend in ganz Bayern installiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Einsatz von Videokonferenzsystemen in einem ersten kraftvollen Aufschlag beginnend mit folgenden Standorten - unter dem Vorbehalt einer konkreten Prüfung der Gegebenheiten vor Ort - vorangetrieben werden:

1.) Oberbayern:
a) Amtsgericht Ingolstadt
b) Amtsgericht Traunstein
c) Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
2.) Niederbayern:
a) Amtsgericht Landshut
b) Amtsgericht Passau
c) Amtsgericht Straubing
3.) Oberpfalz:
a) Amtsgericht Amberg
b) Amtsgericht Schwandorf
4.) Oberfranken:
a) Amtsgericht Bayreuth
b) Amtsgericht Coburg
5.) Unterfranken:
a) Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale
b) Amtsgericht Aschaffenburg
6.) Mittelfranken:
a) Amtsgericht Fürth
b) Amtsgericht Ansbach
7.) Schwaben:
Amtsgericht Memmingen

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