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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Erweiterung der räumlichen Versorgung durch die Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexual- und Gewaltstraftäter durch Schaffung von Satellitenambulanzen oder Außensprechstunden
(Kap. 04 04Tit. 686 03)

11.01.2018 - Antrag | 17/20240

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, König Alexander, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Herold Hans, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Rieger Franz, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/20240

11.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, König Alexander, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Herold Hans, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Rieger Franz, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Erweiterung der räumlichen Versorgung durch die Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexual- und Gewaltstraftäter durch Schaffung von Satellitenambulanzen oder Außensprechstunden
(Kap. 04 04Tit. 686 03)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 04 04 Tit. 686 03 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 300,0 Tsd. Euro von 4.338,3 Tsd. Euro auf 4.638,3 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Erkenntnisse aus den Zwischenberichten der seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz beauftragten Evaluierung der Gewaltstraftäterambulanzen deuten darauf hin, dass die flächendeckende Versorgung in Bayern durch die drei bestehenden Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Gewaltstraftäter in München, Nürnberg und Würzburg noch besser gewährleistet werden könnte, indem sie in einigen Gebieten weiter ausgebaut wird. Dies beträfe nach derzeitiger Einschätzung insbesondere die Gebiete westliches Schwaben und nördliches Oberfranken und würde in gleichem Maß auch für die Sexualstraftäterambulanzen gelten. Eine bessere Versorgung wird durch die Schaffung von Außenstellen der bestehenden Ambulanzen oder möglicherweise auch lediglich durch das Angebot von Außensprechstunden gewährleistet werden können. Es bietet sich an, dass die betreffenden zwei Träger innerhalb der von ihnen jeweils abgedeckten Oberlandesgerichtsbezirke solche Außenstellen bzw. Außensprechstunden errichten.

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