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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Steigerung der Anstaltssicherheit durch Ausweitung der Drohnenabwehrsysteme
(Kap. 04 05 Tit. 812 48)

11.01.2018 - Antrag | 17/20244

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, König Alexander, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Herold Hans, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Rieger Franz, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/20244

11.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, König Alexander, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Herold Hans, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Rieger Franz, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Steigerung der Anstaltssicherheit durch Ausweitung der Drohnenabwehrsysteme
(Kap. 04 05 Tit. 812 48)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 04 05 Tit. 812 48 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 2.000,0 Tsd. Euro von 2.400,0 Tsd. Euro auf 4.400,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Gefahr, dass durch sog. »Drohnen« unerlaubte Gegenstände in Justizvollzugsanstalten verbracht werden, steigt zunehmend. Dass es sich um ein die Sicherheit der Anstalt und ihrer Bediensteten tangierendes Problem handelt, belegt der kürzlich erfolgte Absturz einer mit Betäubungsmitteln bestückten Drohne in der Justizvollzugsanstalt Lüneburg. Da es mittlerweile auch Drohnen mit einer Tragelast bis zu 75 kg gibt, sind selbst Befreiungsversuche nicht mehr unrealistisch. Immer wieder kommt es im Umfeld auch der bayerischen Justizvollzugsanstalten zu Sichtungen und auch zu Einflügen in den Luftraum über der Anstalt mittels Drohnen. Zwischenzeitlich sind Drohnenerkennungssysteme (anders als Drohnenflugverhinderungssysteme) weitgehend ausgereift und wirtschaftlich einsetzbar, um so die bereits etablierten Reaktionsschemata zu unterstützen.
Eine Implementierung von Drohnenerkennungssystemen ist in folgenden Justizvollzugsanstalten vorgesehen:
1.) Amberg
2.) Kaisheim
3.) Landsberg a. Lech
4.) München
5.) Nürnberg
6.) Regensburg
7.) Straubing
8.) Würzburg

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