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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Stärkung der Salafismus- und Extremismusbekämpfung im Justizvollzug durch salafismus- bzw. extremismusspezifische Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen für die Vollzugsbediensteten
(Kap. 04 05 Tit. 525 01)

11.01.2018 - Antrag | 17720243

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, König Alexander, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Herold Hans, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Rieger Franz, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17720243

11.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, König Alexander, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Herold Hans, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Rieger Franz, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Stärkung der Salafismus- und Extremismusbekämpfung im Justizvollzug durch salafismus- bzw. extremismusspezifische Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen für die Vollzugsbediensteten
(Kap. 04 05 Tit. 525 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 04 05 Tit. 525 01 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 250,0 Tsd. Euro von 669,3 Tsd. Euro auf 919,3 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Steigende Zahlen von inhaftierten Gefangenen mit Salafismus- und Extremismusbezug erfordern neue Reaktionsweisen auf die von diesen schwierigen und gefährlichen Personen gezeigten Verhaltensweisen im Vollzug. Durch von externen Experten durchgeführte spezielle, insbesondere salafismus- bzw. extremismusspezifische Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen (zum Beispiel Workshops zum Umgang mit Terroristen, zum Umgang mit Islamisten und Salafisten, zur Erkennung von Suizidgefahren etc.) können die Bediensteten des Justizvollzugs und hier vor allem die des allgemeinen Vollzugsdienstes sowohl auf die besonderen Herausforderungen vorbereitet als auch mit dem notwendigen Handlungsinstrumentarium versehen werden, um dem von dieser Gefangenengruppe ausgehenden Gefährdungspotential effektiv zu begegnen. Solche Schulungen dienen der Verhinderung weiterer Terrorakte und damit unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung.

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