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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Finanzierung von Baumaßnahmen privater Schulen
(Kap. 05 03 Tit. 893 01, 893 61 und 893 67)

18.01.2018 - Antrag | 17/20245

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20245

18.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Finanzierung von Baumaßnahmen privater Schulen
(Kap. 05 03 Tit. 893 01, 893 61 und 893 67)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 05 03 Tit. 893 01 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 1.000,0 Tsd. Euro von 16.000,0 Tsd. Euro auf 17.000,0 Tsd. Euro erhöht, bei Kap. 05 03 Tit. 893 61 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 1.900,0 Tsd. Euro von 11.500,0 Tsd. Euro auf 13.400,0 Tsd. Euro erhöht und bei Kap. 05 03 Tit. 893 67 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 600,0 Tsd. Euro von 46.500,0 Tsd. Euro auf 47.100,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die privaten Grund- und Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderschulen sind ein wichtiger Bestandteil der bayerischen Schullandschaft. Daher werden notwendige und schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen an Ersatzschulen nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom Staat gefördert. Diese Förderung ist an die dafür im Haushalt eingestellten Mittel gebunden. Durch deren Begrenztheit kann es zu mehrjährigen Wartezeiten bei der Abfinanzierung kommen. Es liegt im Interesse der privaten Träger und damit auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler an Schulen in privater Trägerschaft, genehmigte Bauvorhaben möglichst zügig abzuschließen. Um dies zu erleichtern, ist es nötig, die Mittel für die Finanzierung von Schulbauten in privater Trägerschaft spürbar zu erhöhen.

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