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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Private Förderschulen, Aufstockung der Mittel für Härtefälle
(Kap. 05 03 Tit. 684 71)

18.01.2018 - Antrag | 17/20248

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Dünkel Norbert, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Gerlach Judith, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Hofmann Michael, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Schorer-Dremel Tanja, Schreyer Kerstin, Steiner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Unterländer Joachim, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20248

18.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Dünkel Norbert, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Gerlach Judith, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Hofmann Michael, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Schorer-Dremel Tanja, Schreyer Kerstin, Steiner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Unterländer Joachim, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Private Förderschulen, Aufstockung der Mittel für Härtefälle
(Kap. 05 03 Tit. 684 71)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 05 03 Tit. 684 71 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 2.000,0 Tsd. Euro von 10.000,0 Tsd. Euro auf 12.000,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Träger der Eingliederungshilfe grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, das Schulgeld für private Förderschulen zu übernehmen. Infolge der Rechtsprechung wurde die staatliche Refinanzierung privater Förderschulen zum 01.08.2015 verbessert, damit die privaten Förderschulen den Pflicht- und Wahlpflichtunterricht und ein vorhandenes Ganztagsangebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unentgeltlich anbieten können. Unter anderem wurde zum Ausgleich besonderer Härten erstmals ein freiwilliger pauschaler Zuschuss für Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Betrieb, der Verwaltung und Organisation der Schule geschaffen (sog. Trägerverwaltungskosten). Die neue Förderung wird nach Abschluss der ersten vollständigen Förderperiode (d.h. nach Abrechnung des Kalenderjahres 2016) evaluiert und ggf. im Doppelhaushalt 2019/20 angepasst. Bereits im Vorgriff auf diese Evaluation erscheint es jedoch mit Blick auf die bislang nach der Neuregelung verbliebenen Trägerkosten und die daraus entstandenen Defizite angezeigt, die Mittel für Härtefälle aufzustocken, um damit besondere Härten zu vermeiden und somit die freiwillige staatliche Refinanzierung bereits für die Förderperiode 2017 zu verbessern.

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