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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Ausgaben für den Schulsport - Schulsportwettbewerbe
(Kap. 05 04 Tit. 547 90)

18.01.2018 - Antrag | 17/20246

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Rüth Berthold, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20246

18.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Rüth Berthold, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Rudrof Heinrich, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Ausgaben für den Schulsport - Schulsportwettbewerbe
(Kap. 05 04 Tit. 547 90)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 05 04 Tit. 547 90 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 200,0 Tsd. Euro von 1.216,5 Tsd. Euro auf 1.416,5 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Schulsportwettkämpfe und Schulsportfeste auf Landesebene tragen wesentlich zur Motivation von Schülerinnen und Schülern für den Sport und im Sportunterricht bei. Sie stellen damit eine unverzichtbare pädagogische Maßnahme mit großer Breitenwirkung innerhalb des Schulsports wie auch im Hinblick auf lebensbegleitendes Sporttreiben dar. Bereits mit einer vergleichsweise geringfügig verbesserten Förderung von Schulsportwettkämpfen und Schulsportfesten können diese positiven Effekte bayernweit deutlich verstärkt werden. Dies gilt zum einen für die überregionale Bedeutung insbesondere im Rahmen der bundesweiten Bedeutung der Wettbewerbe JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS, zum anderen aber ebenso für das vielfältige bayerische Angebot an schulsportlichen Wettbewerben im Bereich des Behindertensports sowie die Landesschulsportfeste für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Erhöhung des Haushaltsansatzes dient somit ganz wesentlich auch der Verankerung des bildungs- und gesellschaftspolitisch bedeutsamen Bereichs der Inklusion als fester Bestandteil der schulsportlichen Wettbewerbe.

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