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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendhilfe - Aufsuchende Angebote der Erziehungsberatung
(Kap. 10 07 Tit. 684 74)

18.01.2018 - Antrag | 17/20270

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Hölzl Florian, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, König Alexander, Kühn Harald, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Schreyer Kerstin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20270

18.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Hölzl Florian, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, König Alexander, Kühn Harald, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Schreyer Kerstin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendhilfe - Aufsuchende Angebote der Erziehungsberatung
(Kap. 10 07 Tit. 684 74)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 10 07 Tit. 684 74 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 1.000,0 Tsd. Euro von 24.682,4 Tsd. Euro auf 25.682,4 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Erziehungsberatungsstellen in Bayern sind eine bewährte Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei gelingt es Erziehungsberatungsstellen, Familien zu erreichen, die durch verschiedenste soziale Risikofaktoren belastet sind. Insbesondere die Optimierung der möglichst niederschwelligen Erreichbarkeit der Angebote macht einen Ausbau der Strukturen erforderlich. Dies geschieht durch die aufsuchende Beratung, wie Sprechstunden und Vorträge insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Kliniken, Hausbesuche sowie Ausbau und Qualifizierung der virtuellen Beratung. Mit der Erhöhung des Haushaltsansatzes soll dieses wichtige Angebot, das einen erheblichen Mehraufwand an Zeit für die Dienste bedeutet, unterstützt werden.

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