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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Förderung von Maßnahmen zum Abbau der Gewalt gegen Frauen und Kinder - Erhöhung der Förderung für Frauennotrufe
(Kap. 10 07 Tit. 684 82)

18.01.2018 - Antrag | 17/20271

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Unterländer Joachim, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Brendel-Fischer Gudrun, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Guttenberger Petra, Haderthauer Christine, Herold Hans, Hölzl Florian, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, König Alexander, Kühn Harald, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Schorer Angelika, Schorer-Dremel Tanja, Schreyer Kerstin, Sem Reserl, Stamm Barbara, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/20271

18.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Heckner Ingrid, Winter Peter, Unterländer Joachim, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Brendel-Fischer Gudrun, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Guttenberger Petra, Haderthauer Christine, Herold Hans, Hölzl Florian, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, König Alexander, Kühn Harald, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Schorer Angelika, Schorer-Dremel Tanja, Schreyer Kerstin, Sem Reserl, Stamm Barbara, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Förderung von Maßnahmen zum Abbau der Gewalt gegen Frauen und Kinder - Erhöhung der Förderung für Frauennotrufe
(Kap. 10 07 Tit. 684 82)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 10 07 Tit. 684 82 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 500,0 Tsd. Euro von 3.451,1 Tsd. Euro auf 3.951,1 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Nach einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat fast jede vierte Frau in Deutschland (25 Prozent) Formen körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner und fast jede siebte Frau in Deutschland (13 Prozent) sexuelle Gewalt in Form erzwungener sexueller Handlungen im Erwachsenenleben erlebt. Neben den physischen Verletzungen sind dadurch auch häufig erhebliche psychische Belastungen bei den Frauen und ihren Kindern die Folge. Die Vermeidung von Gewalt gegen Frauen als auch die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Frauen ist uns ein großes Anliegen. Hier leisten die Frauennotrufe einen wichtigen Beitrag, die mit ihrer praktizierten Krisenintervention den betroffenen Frauen und Kindern zur Seite stehen. Frauennotrufe sind Anlaufstellen bei sexualisierter Gewalt und bieten ambulante Beratung bei häuslicher Gewalt und zu den Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes (z.B. Verweisung des gewalttätigen Partners aus der Wohnung), wodurch sie auch zu einer Entlastung der Frauenhäuser beitragen können. Zudem leisten sie wertvolle Arbeit im Bereich der Vernetzung und Prävention, die weiter ausgebaut werden sollte, um Gewalt von vorneherein möglichst zu vermeiden.

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