Antragssuche

zum Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018 - NHG 2018), Drs. 17/18700

29.01.2018 - Antrag | 17/20442

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Herold Hans, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Dr. Hopp Gerhard, Kaniber Michaela, König Alexander, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20442

29.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Herold Hans, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Dr. Hopp Gerhard, Kaniber Michaela, König Alexander, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg



Winter Peter

CSU

zum Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018 - NHG 2018), Drs. 17/18700


Der Landtag wolle beschließen:

§ 1 Nr. 3 des Entwurfs des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 (Änderung des Art. 6 Haushaltsgesetz 2017/2018) wird wie folgt geändert:

1. Nach Buchst. a wird folgender Buchst. b eingefügt:

»b) In Abs. 7 Satz 1 werden die Wörter »bis zu 50 %« durch die Wörter »bis zu 65 %, zur Schaffung von Planstellen jedoch höchstens bis zu 40 %,« ersetzt.«

2. Der bisherige Buchst. b wird Buchst. c.



Die Hochschulen in Bayern mahnen seit Jahren größere Flexibilität für ihre Personalplanung an, um dem wissenschaftlichen Nachwuchs noch attraktivere Perspektiven bieten zu können. Vielfach sind vor allem die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften von der Abwanderung gerade sehr fähiger junger Wissenschaftler betroffen. Dadurch entstehen einigen Hochschulen vermeidbare Reibungsverluste und ein bedauerlicher brain drain. Die Änderung des Haushaltsgesetzes ermöglicht den Hochschulen einerseits, in größerem Umfang als bisher im Rahmen der bei Kap. 15 06 Titelgruppe 96 zur Verfügung stehenden Mittel unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zur Verbesserung der Studienbedingungen zu schaffen. Andererseits werden durch die Begrenzung der Schaffung von Planstellen auf 40 Prozent der bei Kap. 15 06 Titelgruppe 96 veranschlagten Mittel auch die Versorgungslasten bei Beamtenstellen angemessen begrenzt.

Zurück zur Übersicht