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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Naturschutz und Landschaftspflege - Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse, Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflege und des Arten- und Biotopschutzes und der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie (Kap. 12 04 Tit. 685 72)

17.01.2018 - Antrag | 17/20277

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20277

17.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Naturschutz und Landschaftspflege - Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse, Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflege und des Arten- und Biotopschutzes und der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie (Kap. 12 04 Tit. 685 72)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 12 04 Tit. 685 72 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 2.400,0 Tsd. Euro von 33.280,9 Tsd. Euro auf 35.680,9 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Für die Ausweitung des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) und des VNP Wald sollen 2.000,0 Tsd. Euro mehr veranschlagt werden:
Die im Doppelhaushalt für den Vertragsnaturschutz veranschlagten Mittel für 2018 sind aufgrund der fünfjährigen Vertragslaufzeit bereits weitestgehend durch Abschlüsse aus den Vorjahren gebunden. Eine Erhöhung der EU-Mittel beim EU-kofinanzierten Vertragsnaturschutz ist ebenfalls nicht möglich, da diese bereits ausgeschöpft sind. Andererseits sind die Landwirte zunehmend bereit, sich im Naturschutz zu engagieren und ökologisch hochwertige Flächen über den Vertragsnaturschutz zu bewirtschaften. Auch die Bayerische Biodiversitätsstrategie der Staatsregierung sieht einen Ausbau des Vertragsnaturschutzes vor. Die Nachfrage der Antragsteller beim VNP Wald übersteigt die Erwartungen - insbesondere die neuen baumbezogenen Zahlungen bei den Biotopbäumen im VNP Wald wurden in den letzten drei Antragsjahren mit einem Anteil von über 50 Prozent an der Gesamtförderung sehr stark nachgefragt, konnten jedoch teilweise in den vergangenen Jahren aufgrund begrenzter Mittel nicht gefördert werden.

Für Zuschüsse an Naturparkvereine und Landschaftspflegeverbände werden 400,0 Tsd. Euro mehr zur Verfügung gestellt:

Zur weiteren Stärkung des kooperativen Ansatzes im Naturschutz sollen weitere Naturparkvereine und Landschaftspflegeverbände in Bayern gegründet und die bestehenden Organisationen gestärkt werden. Die zusätzlichen Mittel unterstützen Naturparkvereine und Landschaftspflegeverbände bei der Durchführung von Projekten. Die 19 bayerischen Naturparkvereine haben sich bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und -projekten, insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der naturbetonten Erholung, in vielfältiger Weise durch ihre Fachkompetenz bewährt und leisten einen wichtigen Beitrag zum kooperativen Naturschutz. Die 60 Landschaftspflegeverbände setzen auf regionaler Ebene Naturschutzmaßnahmen zusammen mit Landwirten, Kommunalpolitikern und Naturschützern um. Bisher sind Landschaftspflegeverbände noch nicht in allen Regionen verankert. Das Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 sieht daher eine Unterstützung von Gründungsinitiativen vor, die es mittlerweile in vielen bayerischen Landkreisen gibt, meist auf Initiative von Landräten, Bürgermeistern sowie des Jagd- und Bauernverbands. Für die Durchführung von Projekten durch neu gegründete Landschaftspflegeverbände werden zusätzliche Mittel benötigt.

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