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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Verbraucherschutz und Verbraucherinformation - Förderung der Verbraucheraufklärung
(Kap. 12 03 Tit. 686 01)

17.01.2018 - Antrag | 17/20274

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20274

17.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Verbraucherschutz und Verbraucherinformation - Förderung der Verbraucheraufklärung
(Kap. 12 03 Tit. 686 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 12 03 Tit. 686 01 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 250,0 Tsd. Euro von 3.887,6 Tsd. Euro auf 4.137,6 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen ist der Beratungsbedarf nach wie vor sehr hoch. Die Angebote der Finanzdienstleister sind vielfältig, jedoch oft sehr kompliziert und bergen mitunter Gefahren, auf die von den Anbietern nicht immer hingewiesen wird. Den beiden Verbraucherverbänden, Verbraucherzentrale Bayern und Verbraucherservice Bayern, sollen zur Sicherung und Stärkung der Beratung und zum Abbau der Beratungswartelisten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklungen in der Digitalen Welt werden des weiteren Mittel für Grundlagenarbeit und Aufklärung benötigt. Insbesondere die zunehmende Durchdringung aller Lebensbereiche durch die Digitale Welt und die damit verbundenen Auswirkungen stellen den Verbraucherschutz vor neue Herausforderungen.

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