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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Gesundheitsregionen (plus)
(Kap. 14 03 Tit. 633 66)

23.01.2018 - Antrag | 17720278

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, König Alexander, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17720278

23.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, König Alexander, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Gesundheitsregionen (plus)
(Kap. 14 03 Tit. 633 66)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 14 03 Tit. 633 66 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 570,0 Tsd. Euro von 2.720,0 Tsd. Euro auf 3.290,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Prävention im Freistaat hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Jahr 2015 das Förderprogramm Gesundheitsregionenplus aufgelegt. Ziel des Förderprogramms ist es, den Gesundheitszustand der Bevölkerung gerade auch im Hinblick auf die gesundheitliche Chancengleichheit zu verbessern und die gesundheitsbezogene Lebensqualität zu erhöhen. Derzeit werden 39 Gesundheitsregionenplus (Stand: 12.12.2017) gefördert und die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einrichtung entsprechender Geschäftsstellen unterstützt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen über die bisherige Förderung hinaus insbesondere besondere Projekte der Öffentlichkeitsarbeit der Gesundheitsregionenplus gefördert werden.

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