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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Sammelansätze für die Kunsthochschulen: Personalausgaben -
Lehrbeauftragte an Musikhochschulen
(Kap. 15 05 Tit. 429 93)

08.02.2018 - Antrag | 17/20284

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Dünkel Norbert, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Dr. Goppel Thomas, Dr. Hopp Gerhard, Kaniber Michaela, König Alexander, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20284

08.02.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Dünkel Norbert, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Dr. Goppel Thomas, Dr. Hopp Gerhard, Kaniber Michaela, König Alexander, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Schalk Andreas, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Sammelansätze für die Kunsthochschulen: Personalausgaben -
Lehrbeauftragte an Musikhochschulen
(Kap. 15 05 Tit. 429 93)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 15 05 Tit. 429 93 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 1.000,0 Tsd. Euro von 126,7 Tsd. Euro auf 1.126,7 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Lehrbeauftragten an den staatlichen Musikhochschulen leisten eine herausragende Arbeit und decken einen wichtigen Anteil des Lehrangebots der Musikhochschulen ab. Aus der Erhöhung sollen die Tit. 427 73 der Musikhochschulkapitel (Kap. 15 59, 15 62 und 15 63) verstärkt werden, um eine deutliche Erhöhung der Lehrauftragsvergütungen zu ermöglichen. Die Mittel sind nicht für eine Ausweitung der Lehraufträge, sondern ausschließlich für die Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten durch eine Erhöhung der Lehrauftragssätze vorgesehen. Eine Erhöhung ist angesichts der besonderen Lage der Lehrbeauftragten an Hochschulen für Musik und der gesetzlichen Funktion der Sicherstellung der Lehre durch Lehraufträge an diesem Hochschultyp erforderlich.

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