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Probleme in der Pflege beheben - Best-Practice-Beispiele für die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation darstellen

13.11.2014 - Antrag | 17/4399

Initiatoren:
Baumgärtner Jürgen, Baumgärtner Jürgen, Seidenath Bernhard, Unterländer Joachim, Schreyer-Stäblein Kerstin, Herold Hans, Brannekämper Robert, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Gerlach Judith, Dr. Goppel Thomas, Guttenberger Petra, Dr. Herrmann Florian, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Radlmeier Helmut, Dr. Reichhart Hans, Reiß Tobias, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Dr. Schwartz Harald, Steiner Klaus, Taubeneder Walter, Vogel Steffen, Wittmann Mechthilde, Zellmeier Josef,

Drucksachennummer: 17/4399

13.11.2014

Antrag der Abgeordneten
Baumgärtner Jürgen, Seidenath Bernhard, Unterländer Joachim, Schreyer-Stäblein Kerstin, Herold Hans, Brannekämper Robert, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Gerlach Judith, Dr. Goppel Thomas, Guttenberger Petra, Dr. Herrmann Florian, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Radlmeier Helmut, Dr. Reichhart Hans, Reiß Tobias, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Dr. Schwartz Harald, Steiner Klaus, Taubeneder Walter, Vogel Steffen, Wittmann Mechthilde, Zellmeier Josef



Baumgärtner Jürgen

CSU

Probleme in der Pflege beheben - Best-Practice-Beispiele für die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation darstellen


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, über gute Beispiele aus Pflegeheimen im Umgang mit der Pflegedokumentation zu berichten.


Die Dokumentationspflicht in der Pflege trägt zur Sicherung der Pflegequalität bei, nimmt allerdings auch Zeit in Anspruch, die stattdessen für die individuelle Betreuung der Bewohner von Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen könnte. Beispielsweise bestehen in der Praxis derzeit verschiedene Systeme der Pflegeplanung, was dazu führt, dass die Pflegeplanung unterschiedlich lange Zeiträume in Anspruch nimmt und in den Pflegeeinrichtungen Unsicherheit darüber herrscht, welches Maß an Pflegeplanung tatsächlich erforderlich ist. Aus diesen Gründen wird in zahlreichen Fällen aus Unsicherheit und der Angst vor rechtlichen Nachteilen mehr Zeit als notwendig in die Pflegeplanung investiert wird. Auch müssen z.B. derzeit vielerorts die Pflegekräfte die psychosozialen Befindlichkeiten der Bewohner stetig dokumentieren - auch wenn diese Befindlichkeiten nicht vom Normalen abweichen und nicht im Zusammenhang mit einem bestimmten Krankheitsbild stehen. Dies bringt im Normalfall keine reale Verbesserung der pflegerischen Qualität für den Bewohner, bedeutet aber einen zusätzlichen Zeitaufwand für das Pflegepersonal. Daher sollte das Dokumentieren von psychosozialen Befindlichkeiten nur noch erforderlich sein, wenn der Zustand vom Normalen abweicht bzw. ein bestimmtes Krankheitsbild, wie Demenz, dies notwendig macht.

Am 15. Mai 2014 hat der Bayerischen Landtag einstimmig den Antrag der CSU-Fraktion auf Drucksache Nr. 17/1918 ,,Abbau der Bürokratie in Pflegeeinrichtungen - Entbürokratisierung der Pflegedokumentation" beschlossen, in dem das Modell ,,ReduDok" ebenso wie der Praxistest "Praktische Anwendung des Strukturmodells Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege" als Ansätze zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation aufgeführt sind. Auch ist davon auszugehen, dass verschiedene Pflegeeinrichtungen bzw. Einrichtungsträger weitere effiziente Wege im Umgang mit der Pflegedokumentation gefunden haben. Im Sinne einer Sammlung von ,,Best-Practice-Beispielen" sollen nun wirksame Dokumentationssysteme dargestellt werden, die Pflegeeinrichtungen als Vorbild für die eigene Herangehensweise dienen können.

Ziel muss sein, bei bestmöglicher Pflegequalität mit einer auf ein absolutes Mindestmaß reduzierten Pflegedokumentation auszukommen.

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