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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Erweiterung der Zweckbestimmung der Titel in der Titelgruppe 58 im Kapitel
03 66 um Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressverbindungen im Omnibusverkehr (Kap. 03 66 TG 58)

14.10.2014 - Antrag | 17/3386

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Seidenath Bernhard, Winter Georg, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst,

Drucksachennummer: 17/3386

14.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Seidenath Bernhard, Winter Georg, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Erweiterung der Zweckbestimmung der Titel in der Titelgruppe 58 im Kapitel
03 66 um Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressverbindungen im Omnibusverkehr (Kap. 03 66 TG 58)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 wird eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Titel in der Titelgruppe 58 im Kapitel 03 66 um Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressverbindungen im Omnibusverkehr vorgenommen.



Im vorhandenen Haushaltsplan gibt es bis dato keine geeignete Haushaltsstelle, aus der Pilotprojekte finanziert werden könnten, um landkreisübergreifende Expressverbindungs-Angebote im Omnibusverkehr zu etablieren. Mit solchen aufgabenträgerübergreifenden Schnellbuslinien könnten aber Verkehrsströme abgedeckt werden, die derzeit weder durch schienengebundene Verkehrsangebote noch durch den allgemeinen Buslinienverkehr befriedigend abgedeckt werden können. Seitens des Freistaats Bayern soll es sich grundsätzlich um eine Anschubfinanzierung handeln, um Betriebskostendefizite in den ersten Betriebsjahren anteilig abzudecken (keine Dauerfinanzierung). Das Angebot soll dabei die Aussicht bieten, dass nach Ablauf der Pilotphase eine Berücksichtigung im Rahmen der regulären ÖPNV-Zuweisungen möglich ist. Eine Konkurrenzsituation mit den vom Freistaat Bayern bestellten Leistungen des SPNV soll aufgrund der Konzeption des Projekts ausgeschlossen werden. Empfänger sollen Landkreise, kreisfreie Städte und ggf. kreisangehörige Gemeinden in ihrer Eigenschaft als ÖPNV-Aufgabenträger sein.
Es sollen neue Vorhaben möglichst mit Pilotcharakter, die mit bestehenden Nahverkehrsplänen vereinbar sind, gefördert werden. Die Verkehrserbringung soll auf der Grundlage einer Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unter Erbringung eines Finanzierungsanteils durch die ÖPNV-Aufgabenträger/ kreisangehörige Gemeinden erfolgen.

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