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Der BayernLB in der Auseinandersetzung mit der Hypo Alpe Adria den Rücken stärken

23.10.2014 - Antrag | 17/3609

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Herold Hans, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/3609

23.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Herold Hans, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

und Fraktion CSU

Der BayernLB in der Auseinandersetzung mit der Hypo Alpe Adria den Rücken stärken


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den bayerischen Sparkassen die Bayerische Landesbank weiterhin nach Kräften in der Auseinandersetzung mit der Republik Österreich wegen der Rückzahlung der Kredite der Hypo Alpe Adria zu unterstützen.



Am 1. August 2014 ist in Österreich das sog. ,,Hypo Alpe Adria-Sondergesetz" in Kraft getreten. Es bezweckt die Abwicklung der maroden österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HAA). Das österreichische Sondergesetz zielt darauf ab, Forderungen gegenüber der HAA und ihren Garantiegebern erlöschen zu lassen und über Zwangsstundung einen wirtschaftlichen Schaden bei den Gläubigern herbeizuführen, insbesondere bei der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Die BayernLB hat am 16. Oktober 2014 gegen das ,,HAA-Sondergesetz" Verfassungsklage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eingelegt. Sie klagt gegen die Verletzung ihrer Grundrechte, insbesondere ihres Rechts auf Unversehrtheit des Eigentums und ihres Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz. Auch wenn es hier primär um eine Angelegenheit der BayernLB geht, unterstützt der Freistaat Bayern gemeinsam mit den bayerischen Sparkassen als Eigentümer die BayernLB in der Auseinandersetzung mit der HAA und dem österreichischen Staat nach Kräften. Dies ist auch weiterhin wichtig, um Schaden von der größten Beteiligung des Freistaats Bayern möglichst fernzuhalten bzw. zu begrenzen. Die Bayerische Staatsregierung berichtet bereits laufend im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zu den wichtigsten Angelegenheiten der BayernLB und hat zugesagt, dies auch in Zukunft zu tun.

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