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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)
hier: Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche
Einrichtungen (Abbau von Gewalt) (Kap. 10 07 Tit. 684 82)

24.10.2014 - Antrag |

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer:

24.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)
hier: Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche
Einrichtungen (Abbau von Gewalt) (Kap. 10 07 Tit. 684 82)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 10 07 Tit. 684 82 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 300,0 Tsd. Euro von 1.871,1 Tsd. Euro auf 2.171,1 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.

Die Erläuterung zu Kap. 10 07 TG 82 ist unter Ziffer 6 für 2015 wie folgt zu fassen:

2015
Tsd. EUR
Beratung misshandelter Frauen und deren Kinder durch 550,0
Interventionsstellen (pro-aktive Beratung)



Die bereits existierenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt setzen je-weils voraus, dass die Opfer von sich aus aktiv werden und sich an Frauenhäuser oder Notrufstellen wenden (sog. ,,Komm-Struktur"). Häufig fehlt den Opfern jedoch der Mut, etwas zu unternehmen. Zudem kennen Studien zufolge noch immer die Hälfte der Frauen die Beratungs- und Schutzeinrichtungen bei Gewalt nicht. Daher soll mit der staatlichen Förderung von Interventionsstellen, die den pro-aktiven Beratungsansatz umsetzen, das bestehende Angebot angepasst und das niedrigschwellige Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen erweitert werden. Der pro-aktive Beratungsansatz ist ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot (sog. ,,Geh-Struktur"): Nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt übermittelt die Polizei - mit Einverständnis der betroffenen Frau - die Kontaktdaten an die Interventionsstelle. Die Beraterinnen nehmen dann innerhalb von spätestens drei Tagen Kontakt zu der Frau auf. Es erfolgt eine telefonische Erstberatung und das Angebot weiterer Beratung und Unterstützung. Mit Hilfe der erhöhten Zuschüsse soll ein dezentrales System von Interventionsstellen eingerichtet werden, die jeweils bei bestehenden Frauenschutzeinrichtungen - in der Regel bei Frauenhäusern/Notrufen - angesiedelt werden sollen. Dabei ist eine möglichst gleichmäßige Verteilung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten sicherzustellen.

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