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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für Investitionen an Einrichtungen der Vertriebenen und Flüchtlinge im Sinne des § 96 BVFG (Kap. 10 06 Tit. 893 04)

24.10.2014 - Antrag | 17/3935

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Guttenberger Petra, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Jörg Oliver, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Neumeyer Martin, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Seidenath Bernhard, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde, Gerlach Judith, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Dr. Reichhart Hans, Schreyer-Stäblein Kerstin, Unterländer Joachim, Vogel Steffen,

Drucksachennummer: 17/3935

24.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Guttenberger Petra, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Jörg Oliver, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Neumeyer Martin, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Seidenath Bernhard, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde, Gerlach Judith, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Dr. Reichhart Hans, Schreyer-Stäblein Kerstin, Unterländer Joachim, Vogel Steffen



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für Investitionen an Einrichtungen der Vertriebenen und Flüchtlinge im Sinne des § 96 BVFG (Kap. 10 06 Tit. 893 04)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kapitel 10 06 wird folgender Titel 893 04 mit der Zweckbestimmung ,,Zuschüsse für Investitionen an Einrichtungen im Sinne von § 96 BVFG" aufgenommen und im Jahr 2015 mit 1.000,0 Tsd. Euro dotiert.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Mit dem neuen Haushaltstitel soll die Modernisierung und Sanierung von Einrichtungen im Sinne von § 96 BVFG unterstützt werden. Diese Einrichtungen zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung, die sich in ganz Bayern befinden, sind in der Regel vor rund 30/40 Jahren errichtet. Es steht dringender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf an. Das Ausmaß des Sanierungsbedarfs ist inzwischen teilweise derart angewachsen, dass der erfolgreiche Betrieb der Einrichtungen gefährdet ist. Beispielsweise ist beim Kunstforum Ostdeutsche Galerie in Regensburg - einer einzigartigen, international höchst renommierten Kunstgalerie in Bayern - durch Zinkfraß am Dach die nötige Temperierung und Luftfeuchtigkeit der Räume für die Kunstwerke nicht mehr zu gewährleisten, wenn nicht schnell gehandelt wird. Der eigene Kunstbestand ist gefährdet; auch der ganze Ausstellungsbetrieb ist in Frage gestellt, da Leihgeber keine hochrangigen Kunstwerke mehr an das Kunstforum geben, wenn die konservatorischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden können. Im Laufe der Jahre haben sich auch statische Probleme (gerade im Bibliotheksbereich) eingestellt, die dringend behoben werden müssen. Insgesamt geht eine derzeitige Bedarfsbezifferung von insgesamt 5 Mio. Euro aus. Der Trägerstiftung des Kunstforums gehören Bund, Bayern und die Stadt Regensburg an. Das Egerlandkulturhaus in Marktredwitz benötigt neben üblichen - altersbedingten - Sanierungsmaßnahmen eine energetische Sanierung. Eine Bedarfsbezifferung geht von 1,5 Mio. Euro aus. Beim Isergebirgsmuseum in Neugablonz geht es z.B. um den Einbau eines Nottreppenhauses und entsprechenden Ausbau als Ausgleich für den Raum, der durch das Nottreppenhaus verloren geht. Eine Bedarfsbezifferung geht von knapp 1 Mio. Euro aus. Diese Beispiele zeigen, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist, der nicht mehr aufgeschoben werden kann. Der Freistaat ist durch den Auftrag aus § 96 BVFG zur Unterstützung der Pflege des Kulturgutes, die diese Einrichtungen leisten, verpflichtet.

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