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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Erhöhung der Zuschüsse für Ehe- und Familienberatung sowie
familienbezogene Beratung von Gemeinwesenarbeit (Kap. 10 07 Tit. 684 73)

24.10.2014 - Antrag | 17/3937

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/3937

24.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Erhöhung der Zuschüsse für Ehe- und Familienberatung sowie
familienbezogene Beratung von Gemeinwesenarbeit (Kap. 10 07 Tit. 684 73)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 10 07 Tit. 684 73 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 500,0 Tsd. Euro von 6.120,7 Tsd. Euro auf 6.620,7 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.

Die Erläuterung zu Kap. 10 07 Tit. 684 73 ist unter Ziffer 3 für 2015 wie folgt zu fassen:
2015
Tsd. EUR
Zuschüsse für Ehe- und Familienberatung sowie 2.210,5
familienbezogene Beratung von Gemeinwesenarbeit
Daneben sind an Verpflichtungsermächtigungen
ausgebracht:
2015: 260,0 Tsd. EUR
2016: 260,0 Tsd. EUR



In Bayern bestehen derzeit 115 Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatungsstellen, die psychologische Beratung in krisenhaften Lebenssituationen leisten. Die Beratungsstellen spielen häufig eine entscheidende Rolle bei der Lösung schwieriger Konfliktsituationen und fördern in vielen Fällen die Beziehungsfähigkeit der Partner. Damit tragen sie wesentlich zur Stabilität von Ehen und Partnerschaften bei und unterstützen zugleich auch eine gesunde Entwicklung der Kinder. In Scheidungs- oder Trennungssituationen helfen die Beratungsstellen nicht zuletzt auch im Sinne des Kindeswohls beim zukünftigen Umgang mit der elterlichen Sorge. Die Nachfrage nach den Beratungsangeboten hat sich in den letzten Jahren beständig erhöht. Die Beratungsstellen sind dadurch zwischenzeitlich an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen, weshalb einer Erstberatung nicht selten eine unangemessen lange Wartezeit vorausgeht. Durch die Erhöhung der Zuschüsse sollen die Rahmenbedingungen daher deutlich verbessert werden. Die Beratungsstellen werden so in die Lage versetzt, ihr Angebot unter Gewährleistung einer hohen Fachkompetenz bedarfsgerecht auszubauen.

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