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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Aufnahme eines nichtdotierten Planungstitels für Umbaumaßnahmen zur Unterbringung einer Sozialtherapeutischen Abteilung an der Justizvollzugsanstalt Straubing (Kap. 04 05 Tit. 720 14)

24.10.2014 - Antrag | 17/3709

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, Rudrof Heinrich, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Reiß Tobias, Dr. Rieger Franz, Schöffel Martin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/3709

24.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, Rudrof Heinrich, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Reiß Tobias, Dr. Rieger Franz, Schöffel Martin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)

hier: Aufnahme eines nichtdotierten Planungstitels für Umbaumaßnahmen zur Unterbringung einer Sozialtherapeutischen Abteilung an der Justizvollzugsanstalt Straubing (Kap. 04 05 Tit. 720 14)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kapitel 04 05 wird folgender nichtdotierter Titel 720 14 mit der Zweckbestimmung ,,Justizvollzugsanstalt Straubing - Umbaumaßnahmen zur Unterbringung einer Sozialtherapeutischen Abteilung, Planung" aufgenommen.



Bei Strafgefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits der Vollzug der Freiheitsstrafe darauf ausgerichtet sein, durch wirksame Behandlungsprogramme eine Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach dem Strafvollzug möglichst von vornherein zu vermeiden. Deshalb ist für diese Gefangenengruppe unabhängig von der Anlasstat eine rechtzeitige Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung erforderlich, wenn eine solche Behandlung angezeigt ist (Art. 162 BayStVollzG). Um diesem Rechtsanspruch umfassend gerecht zu werden, soll in der Justizvollzugsanstalt Straubing eine Sozialtherapeutische Abteilung für Gewaltstraftäter mit 33 Haftplätzen errichtet werden. Es ist vorgesehen, diese Abteilung in den (durch den 2013 fertig gestellten Neubau der Sicherungsverwahrung) freigewordenen Räumen der ehemaligen Sicherungsverwahrung im Haus 2 unterzubringen. Hierfür sind Umbau-, Modernisierungs- und Anpassungsmaßnahmen zur Unterbringung von Haft-, Therapie-, Gruppen- und Diensträumen im Umfang von ca. 1.000 m² erforderlich. Bislang war vorgesehen, diese Baumaßnahme im Rahmen einer Kleinen Baumaßnahme durchzuführen. Im Zuge einer Bestandsaufnahme hat sich jedoch herausgestellt, dass aufgrund der vorhandenen alten Bausubstanz, den hohen Anforderungen an die vollzugliche Sicherheit und des Brandschutzes die Kostengrenze einer Kleinen Baumaßnahme von bis zu 1,0 Mio. Euro voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Die Bauverwaltung geht derzeit von Gesamtkosten bis zu 2,5 Mio. Euro aus.
Die genauen Gesamtkosten werden mit Ausarbeitung der Haushaltsunterlage-Bau ermittelt. Die Finanzierung erfolgt innerhalb der in der Anlage S des Einzelplans 04 vorhandenen Mittel.

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