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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Förderung der Sing- und Musikschulen (Kap. 15 05 Tit. 633 80)

28.10.2014 - Antrag | 17/3951

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Brückner Michael, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/3951

28.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Brückner Michael, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Förderung der Sing- und Musikschulen (Kap. 15 05 Tit. 633 80)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 15 05 Tit. 633 80 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 1.500,0 Tsd. Euro von 16.206,2 Tsd. Euro auf 17.706,2 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Der staatliche Zuschuss für die Sing- und Musikschulen in Bayern wird zu den laufenden Lehrpersonalausgaben gewährt. Mit der Erhöhung des Ansatzes um 1.000,0 Tsd. Euro im Jahr 2015 kann die staatliche Förderung der Lehrpersonalausgaben deutlich verbessert werden. Die bayerischen Sing- und Musikschulen pflegen eine lange Tradition der Kooperation mit Kindergärten und Schulen. Die Sing- und Musikschulen nehmen als öffentliche Bildungseinrichtungen nun auch den politischen Auftrag der Inklusion an und stellen sich auf gesellschaftliche Veränderungen ein. Besondere Bedeutung haben dabei die Entwicklungen in der schulischen Bildung, sich ändernde Familienstrukturen und der demografische Wandel. Mit der Erhöhung des Ansatzes um weitere 500,0 Tsd. Euro sollen Kooperationsprojekte des Verbandes der Sing- und Musikschulen (VBSM) weiter ausgebaut werden.

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