Antragssuche

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Zuschüsse an Sonstige - Musikalische Begabtenförderung, Festivals
(Kap. 15 05 Tit. 686 75)

31.10.2014 - Antrag | 17/3950

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Brückner Michael, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/3950

31.10.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Brückner Michael, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Zuschüsse an Sonstige - Musikalische Begabtenförderung, Festivals
(Kap. 15 05 Tit. 686 75)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 15 05 Tit. 686 75 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 150,0 Tsd. Euro von 2.906,6 Tsd. Euro auf 3.056,6 Tsd. Euro und der Ansatz für das Jahr 2016 um 250,0 Tsd. Euro von 2.906,6 Tsd. Euro auf 3.156,6 Tsd. Euro erhöht.

Bei Kap. 15 05 Tit. 686 03 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 50,0 Tsd. Euro von 800,0 Tsd. Euro auf 750,0 Tsd. Euro und der Ansatz für das Jahr 2016 um 150,0 Tsd. Euro von 800,0 Tsd. Euro auf 650,0 Tsd. Euro vermindert.

Die Deckung im Übrigen erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



1. Musikalische Begabtenförderung

Der Landesausschuss Bayern ,,Jugend musiziert" ist für die Regional-, Landes- und Bundeswettbewerbe ,,Jugend musiziert", die überregionale Kammermusikförderung und das Bayerische Landesjugendorchester (BLJO) zuständig und damit Träger der wichtigsten außerschulischen Begabtenförderungsmaßnahmen. Der Staatszuschuss an den Landesausschuss Bayern ,,Jugend musiziert" soll in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 100,0 Tsd. Euro erhöht werden, um noch mehr bayerischen Jugendlichen den Zugang zur musikalischen Begabtenförderung zu ermöglichen. Insbesondere die herausragende Arbeit des Bayerischen Landesjugendorchesters, in dem jugendliche Teilnehmer unter Leitung bedeutender Dirigenten und Musikpädagogen Erfahrungen im Orchesterspiel sammeln können, soll stärker finanziell unterstützt werden.

2. Zuschüsse für Festivals

Die rund 70 Musikfestivals und musikalischen Reihen in allen Regionen des Freistaates tragen zur Lebendigkeit und zur musikalischen Vielfalt Bayerns wesentlich bei. Sie prägen das kulturelle Gesicht unseres Landes. Mit der Bereitstellung von zusätzlichen 50,0 Tsd. Euro im Jahr 2015 sowie weiteren 100,0 Tsd. Euro im Jahr 2016 sollen künftig die Fördermittel noch breiter gestreut werden. Andererseits sollten längerfristige disproportionale Förderungen vermieden werden. Die Deckung in Höhe von 150,0 Tsd. Euro erfolgt aus dem Ansatz für den Zuschuss an die Internationale Herrenchiemsee Festspiele gGmbH.

Zurück zur Übersicht