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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)
hier:
1. Weiterer quantitativer Ausbau des bestehenden Ganztagskonzepts (Kap. 05 04 TG 69, Kap. 05 12 TG 51 und Kap. 05 13 TG 51)
2. Einführung der offenen Ganztagsschule im Grund- und Förderschulbereich - Grundschulstufe - (Kap. 05 04 TG 69)

07.11.2014 - Antrag | 17/4141

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Hofmann Michael, Kühn Harald, Lederer Otto, Reiß Tobias, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Schorer-Dremel Tanja, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/4141

07.11.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Hofmann Michael, Kühn Harald, Lederer Otto, Reiß Tobias, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Schorer-Dremel Tanja, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)
hier:
1. Weiterer quantitativer Ausbau des bestehenden Ganztagskonzepts (Kap. 05 04 TG 69, Kap. 05 12 TG 51 und Kap. 05 13 TG 51)
2. Einführung der offenen Ganztagsschule im Grund- und Förderschulbereich - Grundschulstufe - (Kap. 05 04 TG 69)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1. Weiterer quantitativer Ausbau des bestehenden Ganztagskonzepts:

1.1. Bei Kap. 05 04 TG 69 wird der Ansatz für das Jahr 2015 von 133.985,8 Tsd. Euro um 14.835,9 Tsd. Euro auf 148.821,7 Tsd. Euro und für das Jahr 2016 von 133.985,8 Tsd. Euro um 26.716,1 Tsd. Euro auf 160.701,9 Tsd. Euro erhöht.

1.2. Bei Kap. 05 12 TG 51 wird der Ansatz für das Jahr 2015 von 39.894,4 Tsd. Euro um 5.734,9 Tsd. Euro auf 45.629,3 Tsd. Euro und für das Jahr 2016 von 39.894,4 Tsd. Euro um 9.234,9 Tsd. Euro auf 49.129,3 Tsd. Euro erhöht.

1.3. Bei Kap. 05 13 TG 51 wird der Ansatz für das Jahr 2015 von 1.666,2 Tsd. Euro um 365,6 Tsd. Euro auf 2.031,8 Tsd. Euro und für das Jahr 2016 von 1.666,2 Tsd. Euro um 865,6 Tsd. Euro auf 2.531,8 Tsd. Euro erhöht.

Die titelgenaue Aufteilung der Mittel innerhalb der jeweiligen Titelgruppe erfolgt durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Die Zuführung zur Rücklage bei Kap. 13 06 Tit. 911 01 mindert sich entsprechend.

2. Einführung der offenen Ganztagsschule im Grund- und Förderschulbereich (Grundschulstufe):

2.1 Bei Kap. 05 04 TG 69 wird der (durch Nr. 1.1 erhöhte) Ansatz für das Jahr 2016 um 9.700,0 Tsd. Euro von 160.701,9 Tsd. Euro auf 170.401,9 Tsd. Euro erhöht.

Die titelgenaue Aufteilung der Mittel innerhalb der Titelgruppe erfolgt durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.

Bei Kap. 05 04 TG 69 wird folgender Sperrvermerk ausgebracht, der die Leistung der Ausgaben für die Einführung der offenen Ganztagsschule im Grund- und Förderschulbereich (Grundschulstufe) in Höhe von 9.700,0 Tsd. Euro an die Einwilligung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags knüpft: Die Ausgaben sind im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 9.700,0 Tsd. EUR gesperrt. Die Leistung der Ausgaben bedarf der Einwilligung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags.

2.2 Bei Kap. 05 04 Tit. 633 69 wird folgende Verpflichtungsermächtigung ausgebracht:
,,Verpflichtungsermächtigung 2016 Tsd. EUR 111.000,0
Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr."



1.
Mit den Mitteln wird der weitere quantitative Ausbau der Ganztagsschule (einschließlich der Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen) auf Grundlage des bestehenden Ganztagskonzepts finanziert. Die zusätzlichen Mittel für den quantitativen Aufwuchs waren einstweilen als Zuführung zur Rücklage ausgewiesen.

2.
Die offene Ganztagsschule ist in Bayern derzeit für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Grundschulen und Grundschulstufe von Förderschulen) nicht vorgesehen. Gleichzeitig könnte sie als flexibler ausgestaltete Alternative zum gebundenen Ganztag den Ausbau des Ganztagsangebots in Bayern nachhaltig voranbringen, gerade im künftig besonders nachgefragten Grundschulbereich sowie an kleineren Schulstandorten im ländlichen Raum, und damit unmittelbar zur Umsetzung der ,,Ganztagsgarantie" der Staatsregierung (vgl. Regierungserklärung von Ministerpräsident Seehofer vom 12.11.2013) beitragen. Zur Erprobung der offenen Ganztagsschule im Grund- und Förderschulbereich (Grundschulstufe) sollen zum Schuljahr 2015/16 zunächst 300 Modellgruppen an ausgewählten Einzelstandorten eingerichtet werden, die mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 9.700,0 Tsd. Euro finanziert werden sollen. Auf diese Weise kann eine empiriegestützte Folgenabschätzung erfolgen, etwa mit Blick auf die Attraktivität dieses neuen Angebots in den verschiedenen Regionen Bayerns, auf schulorganisatorische Anforderungen sowie die Einbettung in die soziale Infrastruktur der Kommunen. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler sind eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Kommunen. Die Ausgaben für die Einrichtung von 300 Modellgruppen in Höhe von 9.700,0 Tsd. Euro sind bis zu einer endgültigen Einigung über die Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler zwischen Freistaat Bayern und Kommunalen Spitzenverbänden gesperrt. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich auch die Kommunen angemessen an der Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler beteiligen. Die Verpflichtungsermächtigung 2016 wird benötigt, um den bestehenden und weiteren Ausbau der offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2016/2017 fortsetzen zu können.

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