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Fahrradland Bayern - Angleichung der Promillegrenzen für Fahrradfahrer

24.11.2014 - Antrag | 17/4466

Initiatoren:
Huber Erwin, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Freller Karl, Zellmeier Josef, Dr. Herrmann Florian, Stöttner Klaus, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Beißwenger Eric, Blume Markus, Dünkel Norbert, Flierl Alexander, Gibis Max, Guttenberger Petra, Haderthauer Christine, Herold Hans, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Huber Martin, Jörg Oliver, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Schorer-Dremel Tanja, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Steiner Klaus, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Westphal Manuel,

Drucksachennummer: 17/4466

24.11.2014

Antrag der Abgeordneten
Huber Erwin, Rotter Eberhard, Freller Karl, Zellmeier Josef, Dr. Herrmann Florian, Stöttner Klaus, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Beißwenger Eric, Blume Markus, Dünkel Norbert, Flierl Alexander, Gibis Max, Guttenberger Petra, Haderthauer Christine, Herold Hans, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Huber Martin, Jörg Oliver, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Schorer-Dremel Tanja, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Steiner Klaus, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Westphal Manuel



Huber Erwin

CSU

Fahrradland Bayern - Angleichung der Promillegrenzen für Fahrradfahrer


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird ersucht zu prüfen, ob es wegen der Steigerung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr aber auch der Eigensicherheit der Fahrradfahrer selbst angebracht wäre, die für Fahrradfahrer bestehenden Grenzwerte der absoluten Fahruntauglichkeit für Alkohol an die der Kraftfahrzeugführer anzugleichen. Zudem sollte aus präventiven Gründen geprüft werden, inwiefern die zusätzliche Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands ab einem medizinisch begründeten, mittleren Blutalkohol-Grenzwert zur Reduzierung des alkoholisierten Führens eines Fahrrads beitragen würde.





In den letzten Jahren ist die Zahl der Fahrradfahrer, die unter Alkoholeinfluss bei
einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen, merklich gestiegen. Bei einer alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr gefährden sich die Fahrradfahrer nicht nur selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Die Angleichung der Promillegrenze für Fahrradfahrer ist im Bereich des Strafrechts auf Verkehrsexpertenseite daher immer wieder ein Thema. Der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt derzeit bei 1,6 Promille, bei Kraftfahrern bei 1,1 Promille. Bei 1,6 Promille liegt zwar eine Straftat vor, jedoch gibt es anders als bei Kraftfahrern in diesem Bereich keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand. Allerdings ist auch unterhalb dieses Wertes eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit festzustellen, weshalb überlegt werden sollte, zum einen die Promillegrenze für am Straßenverkehr teilnehmende Fahrradfahrer abzusenken und zum anderen zusätzlich unterhalb dieses Grenzwertes einen Ordnungswidrigkeitentatbestand einzuführen.

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