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Arbeitsplätzfreundliche Erbschaftsteuer für Familienunternehmen

10.03.2015 - Antrag | 17/5649

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Herold Hans, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/5649

10.03.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Herold Hans, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

und Fraktion CSU

Arbeitsplätzfreundliche Erbschaftsteuer für Familienunternehmen


Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag hält den Erhalt der bestehenden mittelständischen und familiengeprägten Unternehmensstrukturen und der damit verbundenen Arbeitsplätze für eine zwingende Voraussetzung, dass Deutschland auch in Zukunft ein wirtschaftliches Erfolgsmodell bleibt. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die erbschaftsteuerfreie Übertragung von Unternehmensvermögen auf die nachfolgende Generation weiterhin möglich bleibt, wenn der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Zudem soll die Gesetzgebungshoheit bei der Erbschaftsteuer für die persönlichen Freibeträge und Steuersätze auf die Länder übertragen werden.




Unternehmertum ist die Basis für eine blühende Volkswirtschaft und den Wohlstand jedes Einzelnen. Mittelständische Unternehmen sind in ihrer großen Mehrzahl familiengeprägt und in Deutschland Innovationsmotor und Arbeitsplatzgarant. Bei den weiteren Verhandlungen zur Erbschaftsteuerreform sollten folgende Punkte zugrunde gelegt werden:

o Neues Ziel im Gesetz: Mittelständische und familiengeprägte Unternehmensstrukturen erhalten.
o Volle Steuerbefreiung für Nachfolger familiengeprägter Unternehmen, wenn der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben: Keine indirekte Vermögensteuer durch die Einbeziehung von vorhandenem Privatvermögen in die Bedürfnisprüfung.
o Schutz für kleine Unternehmen: Festhalten an der Beschäftigtenzahl als Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis (,,Bagatellregelung")
o Keine zusätzliche Bürokratie: Abzug sämtlicher Schulden vom Verwaltungs-vermögen plus 100 %-Verschonung des begünstigten Unternehmensvermögens.
o Regionalisierung der Erbschaftsteuer.
Darüber hinaus darf die Erbschaftsteuerreform nicht rückwirkend in Kraft treten. Die Familienunternehmerinnen und -unternehmer müssen auch bis zu einer Neuregelung Rechtssicherheit

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