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Klimaschutz voranbringen - energetische Gebäudemodernisierung steuerlich fördern!

11.03.2015 - Antrag | 17/5664

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Herold Hans, Winter Georg, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst,

Drucksachennummer: 17/5664

11.03.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Herold Hans, Winter Georg, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst



Kreuzer Thomas

und Fraktion CSU

Klimaschutz voranbringen - energetische Gebäudemodernisierung steuerlich fördern!


Der Landtag wolle beschließen:

Der Bayerische Landtag begrüßt die Initiativen der Staatsregierung zur steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungsmaßnahmen. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für ein attraktives Förderkonzept einzusetzen, bei dem auf eine Gegenfinanzierung der temporären Steuerausfälle verzichtet wird. Insbesondere muss der Handwerkerbonus unangetastet bleiben, der nicht nur ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit darstellt, sondern auch Impulse für die Konjunktur im Bauhandwerk gibt.



Der Klimaschutz gehört national wie international zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Deutschland will mit ambitionierten CO2-Minderungszielen eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Dies erfordert nicht nur einen konsequenten Umbau der Energieversorgung, sondern auch die Steigerung der Energieeffizienz. Dringender Handlungsbedarf besteht insbesondere beim deutschen Wohngebäudebestand, der für rund 40 % des Energieverbrauchs und für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Rund 65 % aller Wohngebäude sind vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet worden und aus energetischer Sicht modernisierungsbedürftig. Entsprechend groß sind die Potenziale zur Energie- und Treibhausgaseinsparung. Um einen nachhaltigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele zu leisten, müsste die Modernisierungsquote von derzeit 1 % auf 2 % des Gebäudebestands pro Jahr verdoppelt werden. Vor diesem Hintergrund sollte die steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen umgehend ermöglicht werden, ohne aber den Handwerkerbonus zur Gegenfinanzierung heranzuziehen. Dazu hat die Bayerische Staatsregierung mit einem Antrag auf Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung bereits die Initiative ergriffen (vgl. Bundesratsdrucksache Nr. 589/14).

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