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Brutto- statt Netto-Vertrag für die S-Bahn München

21.10.2015 - Antrag | 17/8671

Initiatoren:
Bocklet Reinhold, Bocklet Reinhold, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Huber Thomas, Dorow Alex, Dr. Herrmann Florian, Bachhuber Martin, Heckner Ingrid, Kaniber Michaela, Seidenath Bernhard, Schorer-Dremel Tanja, Haderthauer Christine, Weidenbusch Ernst, Schreyer-Stäblein Kerstin, Straub Karl, Stöttner Klaus, Lederer Otto, Dr. Eiling-Hütig Ute, Steiner Klaus, Kühn Harald, Dr. Goppel Thomas, Kreitmair Anton, Dr. Huber Martin, Baumgärtner Jürgen, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Nussel Walter, Dr. Schwartz Harald,

Drucksachennummer: 17/8671

21.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Bocklet Reinhold, Huber Erwin, Rotter Eberhard, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Huber Thomas, Dorow Alex, Dr. Herrmann Florian, Bachhuber Martin, Heckner Ingrid, Kaniber Michaela, Seidenath Bernhard, Schorer-Dremel Tanja, Haderthauer Christine, Weidenbusch Ernst, Schreyer-Stäblein Kerstin, Straub Karl, Stöttner Klaus, Lederer Otto, Dr. Eiling-Hütig Ute, Steiner Klaus, Kühn Harald, Dr. Goppel Thomas, Kreitmair Anton, Dr. Huber Martin, Baumgärtner Jürgen, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Nussel Walter, Dr. Schwartz Harald



Bocklet Reinhold

CSU

Brutto- statt Netto-Vertrag für die S-Bahn München


Der Landtag wolle beschließen:

Die Bayerische Staatsregierung wird gebeten, die Bayerische Eisenbahngesellschaft zu beauftragen, bei der Neuausschreibung des Verkehrsdurchführungsvertrags für das S-Bahn-Netz München eine Umstellung auf einen Bruttovertrag mit Anreizelementen anzustreben.




Die S-Bahn ist neben der U-Bahn das wichtigste schienengebundene Massenverkehrsmittel in der Metropolregion München. Sie wird von der DB Regio Bayern im Auftrag der Bayerischen Eisenbahngesellschaft betrieben, die eine 100-prozentige Tochter des Freistaats Bayern ist.

Der Verkehrsdurchführungsvertrag mit der DB Region AG für die S-Bahn München läuft im Dezember 2017 aus. Er ist nach dem sog. "Nettoprinzip" gestaltet, nach dem Risiko und Gewinn beim Verkehrsunternehmen verbleiben. Demgegenüber wird beim sog. "Bruttoprinzip" mit dem zum Beispiel die Landkreise im Umland von München ihren Busverkehr organisieren, dem Verkehrsunternehmen für die Durchführung der Verkehrsleistung ein pauschales Kilometergeld bezahlt. Bei der Ausschreibung bieten die konkurrierenden Verkehrsunternehmen einen konkurrenzfähig kalkulierten bestimmten Kilometerpreis an, für den sie ihre Leistung erbringen wollen.

Eine Umstellung auf das "Bruttoprinzip" hätte den Vorteil, dass die Gewinne künftig beim Aufgabenträger, dem Freistaat Bayern, verbleiben und von diesem für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur der Metropolregion München investiert werden können. Um das Verkehrsunternehmen nicht völlig aus der Verantwortung für die Nachfrageentwicklung zu entlasten, sollte ein Bruttovertrag mit Anreizelementen versehen werden.

Sollte die Personalkapazität für die Umstellung auf einen Bruttovertrag nicht ausreichen, dann könnte die Umstellung um längstens zwei Jahre verschoben werden.

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