Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, Rudrof Heinrich, Bachhuber Martin, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Reiß Tobias, Dr. Rieger Franz, Schöffel Martin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,
Drucksachennummer: 17/8264
12.10.2015
Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Guttenberger Petra, Rudrof Heinrich, Bachhuber Martin, Fackler Wolfgang, Heike Jürgen W., Kränzle Bernd, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Reiß Tobias, Dr. Rieger Franz, Schöffel Martin, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Straub Karl, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde
Kreuzer Thomas
CSU
Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)
hier: Verbesserung der Barrierefreiheit von Gerichten und Einrichtungen des Justizvollzuges (Kap. 04 04 Tit. 701 01, Kap 04 05 Tit. 701 01)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Bei Kap. 04 04 Tit. 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 2.000,0 Tsd. EUR von 10.104,0 Tsd. EUR auf 12.104,0 Tsd. EUR erhöht.
Der Erhöhungsbetrag ist wie folgt zu erläutern:
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen:
Einbau eines behindertengerechten Aufzugs, 500,0 Tsd. EUR
Amtsgericht Gemünden am Main:
Behindertengerechte Aufrüstung des Aufzugs, 50,0 Tsd. EUR
Justizgebäude Hof, Poststraße 5:
Einbau eines Aufzugs und behindertengerechte Erschließung der WC-Anlagen,
150,0 Tsd. EUR
Amtsgericht Kaufbeuren:
Behindertengerechte Erschließung mit Einbau eines behindertengerechten WC`s,
100,0 Tsd. EUR
Justizgebäude Kempten:
Einbau einer Induktionsanlage in zwei Gerichtssälen,100,0 Tsd. EUR
Amtsgericht Kronach:
Barrierefreie Erschließung, Sicherheitsmaßnahmen, 200,0 Tsd. EUR
Amtsgericht Lindau:
Behindertengerechte Erschließung, 300,0 Tsd. EUR
Gerichtsgebäude Miltenberg:
Einbau eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, 300,0 Tsd. EUR
Außenstelle des Amtsgerichts München in Oberviechtach:
Barrierefreie Erschließung, 150,0 Tsd. EUR
Landgericht Passau, Zengergasse,:
Einbau eines behindertengerechten WC`s, 50,0 Tsd. EUR
Gerichtsgebäude Regensburg, Kumpfmühlerstraße 4, Augustenstraße 3 und 5:
Behindertengerechte Aufrüstung der Aufzüge, 50,0 Tsd. EUR
Landgericht Traunstein:
Behindertengerechte Aufrüstung des Aufzugs, 50,0 Tsd. EUR
Bei Kap. 04 05 Tit. 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 1.000,0 Tsd. EUR von 8.185,6 Tsd. EUR auf 9.185,6 Tsd. EUR erhöht.
Der Erhöhungsbetrag ist wie folgt zu erläutern:
Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld:
Einbau von Treppenliften und eines behindertengerechten WC's, 250,0 Tsd. EUR
Justizvollzugsanstalt Nürnberg:
Behindertengerechte Erschließung des Verwaltungs- und Besucherbereichs,
500,0 Tsd. EUR
Justizvollzugsanstalt Passau:
Einbau eines Aufzugs zum Besuchsbereich, 250,0 Tsd. EUR
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gehören zu den wichtigsten Zielen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtages. Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Darauf beharrlich und nachhaltig hinzuwirken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisten müssen. Der Staat muss in seinem Aufgabenbereich als Vorbild vorangehen. Diese Vorbildwirkung kann in den über das ganze Land verteilten Standorten der Bayerischen Justiz besonders gut erreicht werden. Insbesondere die einfache Zugänglichkeit der Gerichte ist zur Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Verhandlungen dringend geboten. Mit Ausnahme der dringlichen Maßnahmen in den Justizvollzugsanstalten Niederschönenfeld, Nürnberg und Passau sollen die für die Bürgerinnen und Bürger besonders bedeutenden Gerichtsstandorte berücksichtigt werden. Die Erhöhung der Ansätze ist erforderlich, um bei den oben genannten Objekten die Barrierefreiheit zu verbessern.
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