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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat)

hier: Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen von Baumaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Kap. 06 05 Tit. 701 01, Kap. 06 14 Tit. 701 01, Kap. 06 16 Tit. 710 06, Kap. 06 22 Tit. 701 01)

12.10.2015 - Antrag | 17/8260

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Herold Hans, Bachhuber Martin, Fackler Wolfgang, Gerlach Judith, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8260

12.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Herold Hans, Bachhuber Martin, Fackler Wolfgang, Gerlach Judith, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat)

hier: Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen von Baumaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Kap. 06 05 Tit. 701 01, Kap. 06 14 Tit. 701 01, Kap. 06 16 Tit. 710 06, Kap. 06 22 Tit. 701 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 06 05 Titel 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 420,0 Tsd. EUR von 4.700,0 Tsd. EUR auf 5.120,0 Tsd. EUR erhöht.

Bei Kap. 06 05 Titel 701 01 wird folgende Erläuterung ergänzt:

- Finanzamt Würzburg - Außenstelle Ochsenfurt 80,0 Tsd. EUR
- Finanzamt Zeil - Außenstelle Ebern 65,0 Tsd. EUR
- Finanzamt Ansbach - Außenstelle Dinkelsbühl 40,0 Tsd. EUR
- Finanzamt Ansbach - Außenstelle Rothenburg 30,0 Tsd. EUR
- Finanzamt Coburg 120,0 Tsd. EUR
- Finanzamt Weilheim - Außenstelle Schongau 85,0 Tsd. EUR

Bei Kap. 06 14 Titel 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 380,0 Tsd. EUR von 920,0 Tsd. EUR auf 1.300,0 Tsd. EUR erhöht.

Bei Kap. 06 14 Titel 701 01 wird folgende Erläuterung ergänzt:

- Fachbereich Polizei
Barrierefreie Erschließung Außenbereich und Sanitäranlagen 265,0 Tsd. EUR
- Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung
Barrierefreie Erschließung Außenbereich und Sanitäranlagen 55,0 Tsd. EUR
- Fachbereich Finanzwesen
Barrierefreie Erschließung Außenbereich und Sanitäranlagen 60,0 Tsd. EUR

Bei Kap. 06 16 Titel 710 06 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 2,1 Mio. EUR von 2,8 Mio. EUR auf 4,9 Mio. EUR erhöht.

Bei Kap. 06 16 Titel 710 06 wird folgende Erläuterung ergänzt:
Vom Haushaltsansatz 2016 entfällt auf das Sonderinvestitionsprogramm ,,Bayern barrierefrei 2023" für die barrierefreie Erschließung der Residenz München ein Betrag von 2,1 Mio. EUR.

Bei Kap. 06 22 Titel 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 100,0 Tsd. EUR von 680,0 Tsd. EUR auf 780,0 Tsd. EUR erhöht.

Bei Kap. 06 22 Titel 701 01 wird folgende Erläuterung ergänzt:

- ADBV Traunstein
Barrierefreie Erschließung Sanitäranlagen 50,0 Tsd. EUR
- ADBV Nabburg
Barrierefreie Erschließung Erdgeschoss und Sanitäranlagen 50,0 Tsd. EUR

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gehören zu den wichtigsten Zielen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtages. Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Darauf beharrlich und nachhaltig hinzuwirken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisten müssen. Der Staat muss in seinem Aufgabenbereich hier als Vorbild vorangehen. Mit der barrierefreien Erschließung der stark frequentierten Residenz München kann diesem Anliegen Rechnung getragen werden. Im Übrigen dienen die Mittel zur Verstärkung vor allem dazu, um die Zugänge zu den Finanzämtern, der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege sowie den Ämtern der Vermessungsverwaltung barrierefrei zu gestalten.

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