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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 03 A (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Verbesserung der Barrierefreiheit von Polizeidienststellen im Rahmen von Baumaßnahmen (Kap. 03 18 Tit. 701 01)

12.10.2015 - Antrag | 17/8261

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Unterländer Joachim, Wittmann Mechthilde, Bachhuber Martin, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gerlach Judith, Gibis Max, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/8261

12.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Unterländer Joachim, Wittmann Mechthilde, Bachhuber Martin, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gerlach Judith, Gibis Max, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 03 A (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Verbesserung der Barrierefreiheit von Polizeidienststellen im Rahmen von Baumaßnahmen (Kap. 03 18 Tit. 701 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 03 18 Tit. 701 01 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 3.000,0 Tsd. EUR von 5.923,2 Tsd. EUR auf 8.923,2 Tsd. EUR erhöht.

Bei Kap. 03 18 Tit. 701 01 wird folgende Erläuterung ergänzt:

,,Maßnahmen im Zuge ,,Bayern Barrierefrei 2023" 2016: 3.972,2 Tsd. EUR"

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen gehören zu den wichtigsten Zielen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtages. Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Darauf beharrlich und nachhaltig hinzuwirken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisten müssen. Der Staat muss in seinem Aufgabenbereich als Vorbild vorangehen. Diese Vorbildwirkung kann in den über das ganze Land verteilten Polizeidienststellen besonders gut erreicht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Kap. 03 18 ist erforderlich, um bei den Polizeidienststellen die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

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