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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Zur Verstärkung der Mittel für den Schienenausbau in Bayern - Landesmittel für das Bundesprogramm ,,Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen"
(Kap. 03 66 Tit. 893 76)

13.10.2015 - Antrag | 17/8269

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Winter Georg, Rotter Eberhard, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8269

13.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Winter Georg, Rotter Eberhard, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 03B (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Zur Verstärkung der Mittel für den Schienenausbau in Bayern - Landesmittel für das Bundesprogramm ,,Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen"
(Kap. 03 66 Tit. 893 76)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 03 66 wird ein neuer Titel 893 76 ,,Landesmittel für das Bundesprogramm Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen" geschaffen. Dafür wird ein Haushaltsansatz für das Jahr 2016 mit 1.000,0 Tsd. EUR veranschlagt.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Mit Schreiben vom 30.07.2015 unterrichtete das BMVI die Länder vom neuen Bundesprogramm ,,Barrierefreiheit für Kleine Schienenverkehrsstationen". Die ausgereichten Bundesmittel sind in Höhe von 50 % der Gesamtkosten zu kofinanzieren. Hierbei kann die Kofinanzierung durch die betroffenen Kommunen, den Freistaat und die DB Station und Service AG selbst erfolgen. Um mögliche baureife Maßnahmen ohne hohen Abstimmungsaufwand zeitnah umsetzen zu können, sollen die 2016 erforderlichen Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.

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