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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Förderung der Verbraucheraufklärung (Kap. 12 03 Tit. 686 01)

16.10.2015 - Antrag | 17/8445

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8445

16.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Förderung der Verbraucheraufklärung (Kap. 12 03 Tit. 686 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 12 03 Tit. 686 01 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um weitere 200,0 Tsd. Euro von 3.487,6 Tsd. Euro auf 3.687,6 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Im Bereich der Finanzdienstleistungen ist der Beratungsbedarf nach wie vor sehr hoch. Die Angebote der Finanzdienstleister sind vielfältig, jedoch oft sehr kompliziert und bergen mitunter Gefahren, auf die von den Anbietern nicht immer hingewiesen wird. Den beiden Verbraucherverbänden, Verbraucherzentrale Bayern und Verbraucherservice Bayern, sollen zur Sicherung und Stärkung der Beratungsprojekte und zum Abbau der Beratungswartelisten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklungen in der Digitalen Welt werden des weiteren Mittel für Grundlagenarbeit und Aufklärung benötigt. Insbesondere die zunehmende Durchdringung aller Lebensbereiche durch die Digitale Welt und die damit verbundenen Auswirkungen stellen den Verbraucherschutz vor neue Herausforderungen.

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