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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Naturschutz und Landschaftspflege - Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse, Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflege und des Arten- und Biotopschutzes und der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie (Kap. 12 04 Tit. 685 72)

16.10.2015 - Antrag | 17/8447

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8447

16.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Dr. Hünnerkopf Otto, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Brückner Michael, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Rudrof Heinrich, Schorer-Dremel Tanja, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz)

hier: Naturschutz und Landschaftspflege - Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse, Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflege und des Arten- und Biotopschutzes und der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie (Kap. 12 04 Tit. 685 72)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 12 04 Tit. 685 72 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um weitere 200,0 Tsd. Euro von 24.180,9 Tsd. Euro auf 24.380,9 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Zur weiteren Stärkung des kooperativen Ansatzes der Naturschutzpolitik der Staatsregierung sollen weitere Landschaftspflegeverbände und Naturparkvereine in Bayern gegründet werden. Die zusätzlichen Mittel dienen der einmaligen ,,Anschubfinanzierung" für die Gründung von neuen Landschaftspflegeverbänden und Naturparkvereinen sowie der Durchführung von Projekten in diesem Bereich. Die Landschaftspflegeverbände setzen auf regionaler Ebene Naturschutzmaßnahmen zusammen mit Landwirten, Kommunalpolitikern und Naturschützern um. Bisher sind Landschaftspflegeverbände noch nicht in allen Regionen verankert. Das Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 sieht daher eine Unterstützung von Gründungsinitiativen vor, die es mittlerweile in vielen bayerischen Landkreisen gibt, meist auf Initiative von Landräten, Bürgermeistern sowie des Jagd- und Bauernverbands. Auch die Naturparkvereine haben sich bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und -projekten, insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der naturbetonten Erholung, in vielfältiger Weise durch ihre Fachkompetenz bewährt und leisten einen wichtigen Beitrag zum kooperativen Naturschutz.

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