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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie)

hier: Förderung der Clusterbildung (Kap. 07 03 Tit. 686 92)

16.10.2015 - Antrag | 17/8449

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Blume Markus, Stöttner Klaus, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8449

16.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Huber Erwin, Blume Markus, Stöttner Klaus, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, Kühn Harald, Nussel Walter, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie)

hier: Förderung der Clusterbildung (Kap. 07 03 Tit. 686 92)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 07 03 Tit. 686 92 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 500,0 Tsd. Euro von 5.000,0 Tsd. Euro auf 5.500,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Für die Clusterförderung stehen bisher in der Förderperiode von 2016 bis 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 17 Mio. Euro (abzüglich Haushaltssperre) zur Verfügung. Im Gegensatz dazu betrug die Gesamtfördersumme der zweiten Förderperiode
24 Mio. Euro, d.h. es erfolgte eine Reduzierung des Fördervolumens im Zeitraum 2016 bis 2019 auf rund 70 % der Förderung von 2012 bis 2015. Darüber hinaus werden in der kommenden Förderperiode die drei bayerischen Spitzencluster, deren Bundesförderung ausläuft, in die Landesförderung integriert. Die Aufstockung des Ansatzes für 2016 erhöht den Rahmen für die Clusterförderung und soll insbesondere zur verstärkten Erschließung von Innovationspotentialen an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Clustern (Cross-Cluster-Innovationen) und für die Finanzierung von Maßnahmen, mit denen die Sichtbarkeit der bayerischen Cluster gestärkt werden, genutzt werden.

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