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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für Investitionen an Einrichtungen im Sinne des § 96 BVFG
(Kap. 10 06 Tit. 893 04)

19.10.2015 - Antrag | 17/8530

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Gerlach Judith, Guttenberger Petra, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Jörg Oliver, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Neumeyer Martin, Radlmeier Helmut, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Seidenath Bernhard, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Vogel Steffen, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8530

19.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Gerlach Judith, Guttenberger Petra, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Jörg Oliver, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Neumeyer Martin, Radlmeier Helmut, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Seidenath Bernhard, Stierstorfer Sylvia, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Vogel Steffen, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für Investitionen an Einrichtungen im Sinne des § 96 BVFG
(Kap. 10 06 Tit. 893 04)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 10 06 Tit. 893 04 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 1.500,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 1.500,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Einrichtungen zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Sinne von § 96 BVFG, die sich in ganz Bayern befinden, wurden in der Regel vor rund 30/40 Jahren errichtet. Es besteht dringender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Das Ausmaß des Sanierungsbedarfs ist inzwischen teilweise derart angewachsen, dass der erfolgreiche Betrieb der Einrichtungen gefährdet ist. Beispielsweise ist beim Kunstforum Ostdeutsche Galerie in Regensburg - einer einzigartigen, international höchst renommierten Kunstgalerie in Bayern - durch Zinkfraß am Dach die nötige Temperierung und Luftfeuchtigkeit der Räume für die Kunstwerke nicht mehr zu gewährleisten, wenn nicht schnell gehandelt wird. Der eigene Kunstbestand ist gefährdet; auch der ganze Ausstellungsbetrieb ist in Frage gestellt, da Leihgeber keine hochrangigen Kunstwerke mehr ans Kunstforum geben, wenn die konservatorischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden können. Im Laufe der Jahre haben sich auch statische Probleme (gerade im Bibliotheksbereich) eingestellt, die dringend behoben werden müssen. Eine derzeitige Bedarfsbezifferung geht von insgesamt 5 Mio. Euro aus. Weitere Beispiele für dringenden Sanierungsbedarf (z.B. energetische Sanierung) sind das Egerlandkulturhaus in Marktredwitz (Bedarfsbezifferung: ca. 1,5 Mio. Euro, aufteilbar auf drei Tranchen zu je 0,5 Mio. Euro) und das Isergebirgsmuseum Neugablonz (Bedarfsbezifferung: ca. 1,5 Mio. Euro; aufteilbar in drei Tranchen zu je 0,5 Mio. Euro). Beim Egerlandmuseum in Marktredwitz und beim Kunstforum Ostdeutsche Galerie in Regensburg konnte 2015 dank einer Förderung aus o.g. Haushaltstitel mit der Sanierung des ersten Abschnittes bereits begonnen werden. Mit den zusätzlichen Mitteln kann die dringend gebotene Sanierung weiterer Abschnitte des Egerlandmuseums und des Kunstforums in Regensburg in Angriff genommen werden. Zusätzlich kann auch die Sanierung in Neugablonz begonnen werden.

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