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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse an Verbände, Vereine u.ä. zur Durchführung ihrer Aufgaben beim Vollzug des Betreuungsgesetzes (Kap. 10 03 Tit. 684 01)

19.10.2015 - Antrag | 17/8529

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8529

19.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse an Verbände, Vereine u.ä. zur Durchführung ihrer Aufgaben beim Vollzug des Betreuungsgesetzes (Kap. 10 03 Tit. 684 01)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 10 03 Tit. 684 01 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 300,0 Tsd. Euro von 450,0 Tsd. Euro auf 750,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Betreuungsvereine unterstützen die ehrenamtlich tätigen Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer umfassenden Aufgaben. Ohne die ehrenamtlich Tätigen müsste in erheblich höherem Maß auf professionelle Betreuer zurückgegriffen werden, was mit deutlich höheren Kosten für den Freistaat verbunden wäre. Durch die stetig steigende Zahl an Betreuungen ist es für die Vereine zuletzt allerdings immer schwieriger geworden, ihre gesellschaftlich notwendige Querschnittsarbeit zu erfüllen. Mit der Erhöhung der Fördermittel sollen deshalb die Rahmenbedingungen für die Betreuungsvereine spürbar verbessert werden. Damit soll es den Vereinen auch zukünftig ermöglicht werden, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und gerade in schwierigen Fällen fachgerecht unterstützen zu können.

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