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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Erhöhung der Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Maßnahmen und Einrichtungen der Familie)
(Kap. 10 07 Tit. 684 73)

19.10.2015 - Antrag | 17/8531

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8531

19.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Erhöhung der Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Maßnahmen und Einrichtungen der Familie)
(Kap. 10 07 Tit. 684 73)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 10 07 Tit. 684 73 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 500,0 Tsd. Euro von 6.120,7 Tsd. Euro auf 6.620,7 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.

Die zusätzlichen Mittel sind zur Fortführung der im Haushaltsjahr 2015 angehobenen Förderung der Ehe- und Familienberatungsstellen vorgesehen.



In Bayern bestehen derzeit 115 Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatungsstellen, die psychologische Beratung in krisenhaften Lebenssituationen leisten. Die Beratungsstellen spielen häufig eine entscheidende Rolle bei der Lösung schwieriger Konfliktsituationen und fördern in vielen Fällen die Beziehungsfähigkeit der Partner. Damit tragen sie wesentlich zur Stabilität von Ehen und Partnerschaften bei und unterstützen zugleich auch eine gesunde Entwicklung der Kinder. In Scheidungs- oder Trennungssituationen helfen die Beratungsstellen nicht zuletzt auch im Sinne des Kindeswohls beim zukünftigen Umgang mit der elterlichen Sorge. Die Nachfrage nach den Beratungsangeboten hat sich in den letzten Jahren beständig erhöht. Die Beratungsstellen sind dadurch zwischenzeitlich an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen, weshalb einer Erstberatung nicht selten eine unangemessen lange Wartezeit vorausgeht. Durch die Erhöhung der Zuschüsse sollen die Rahmenbedingungen daher deutlich verbessert werden. Die Beratungsstellen werden so in die Lage versetzt, ihr Angebot unter Gewährleistung einer hohen Fachkompetenz bedarfsgerecht auszubauen.

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