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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Abbau von Gewalt) (Kap. 10 07 Tit. 684 82)

19.10.2015 - Antrag | 17/8533

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8533

19.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Unterländer Joachim, Fackler Wolfgang, Bachhuber Martin, Gerlach Judith, Herold Hans, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kühn Harald, Neumeyer Martin, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

hier: Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Abbau von Gewalt) (Kap. 10 07 Tit. 684 82)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 10 07 Tit. 684 82 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 300,0 Tsd. Euro von 1.871,1 Tsd. Euro auf 2.171,1 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.

Die zusätzlichen Mittel sind zur Fortführung der im Haushaltsjahr 2015 erhöhten Zuwendungen für Interventionsstellen, die den pro-aktiven Beratungsansatz umsetzen, vorgesehen.



Die bereits existierenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt setzen jeweils voraus, dass die Opfer von sich aus aktiv werden und sich an Frauenhäuser oder Notrufstellen wenden (sog. ,,Komm-Struktur"). Häufig fehlt den Opfern jedoch der Mut, etwas zu unternehmen. Zudem kennen Studien zufolge noch immer die Hälfte der Frauen die Beratungs- und Schutzeinrichtungen bei Gewalt nicht. Daher soll mit der staatlichen Förderung von Interventionsstellen, die den pro-aktiven Beratungsansatz umsetzen, das bestehende Angebot angepasst und das niedrigschwellige Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen erweitert werden. Der pro-aktive Beratungsansatz ist ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot (sog. ,,Geh-Struktur"): Nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt übermittelt die Polizei - mit Einverständnis der betroffenen Frau - die Kontaktdaten an die Interventionsstelle. Die Beraterinnen nehmen dann innerhalb von spätestens drei Tagen Kontakt zu der Frau auf. Es erfolgt eine telefonische Erstberatung und das Angebot weiterer Beratung und Unterstützung. Mit Hilfe der erhöhten Zuschüsse soll ein dezentrales System von Interventionsstellen eingerichtet werden, die jeweils bei bestehenden Frauenschutzeinrichtungen - in der Regel bei Frauenhäusern/Notrufen - angesiedelt werden sollen. Dabei ist eine möglichst gleichmäßige Verteilung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten sicherzustellen.

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