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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Gesundheitsregionen (plus)
(Kap. 14 03 Tit. 633 66)

29.10.2015 - Antrag | 17/8814

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Blume Markus, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8814

29.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Blume Markus, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Gesundheitsregionen (plus)
(Kap. 14 03 Tit. 633 66)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 14 03 Tit. 633 66 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 105,0 Tsd. Euro von 1.300,0 Tsd. Euro auf 1.405,0 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Gesundheitsregionen (plus) leisten einen erheblichen Beitrag für das Gesundheitswesen in der jeweiligen Region. Ohne staatliche Förderung findet eine weitere struktur- und sektorenübergreifende Entwicklung in diesem Bereich nicht oder zumindest nicht im gewünschten Umfang statt. Der Freistaat fördert die Gesundheitsregionen (plus) seit 2015 mit einem Betrag von max. 50.000 Euro jährlich über einen Zeitraum von max. fünf Jahren. Das Förderprogramm wird sehr gut angenommen. Bereits nach ca. 2,5 Monaten seit Beginn der Förderung sind 24 vollständige Förderanträge eingegangen und konnten 2015 auch verbeschieden werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind aufgebraucht. Um einen Antragsstau zu vermeiden, sind zusätzliche Barmittel erforderlich.

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