Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Blume Markus, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,
Drucksachennummer: 17/8815
29.10.2015
Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Blume Markus, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde
Kreuzer Thomas
CSU
Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)
hier: Transplantationsmedizin - Bündnis für Organspende
(Kap. 14 03 Tit. 686 93)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 14 03 Tit. 686 93 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 50,0 Tsd. Euro von 10,6 Tsd. Euro auf 60,6 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.
Die Übertragung eines Spenderorgans ist für mehrere tausend Betroffene in Bayern und deren Familien die einzige und letzte Hoffnung. Leider stehen zu wenig Spenderorgane zur Verfügung und der Organmangel hat sich in den letzten Jahren noch verschärft. Um im Bewusstsein der Menschen wieder stärker zu verankern, dass Organspende wichtig und ein wahrer Akt der Nächstenliebe ist, wurde im Jahr 2015 ein ,,Bündnis für Organspende" ins Leben gerufen. Im Doppelhaushalt 2015/16 sind die erforderlichen Stellen und die Kosten der Geschäftsstelle abgesichert. Der Änderungsantrag stattet das Bündnis auch 2016 mit zusätzlichen Sachmitteln aus. Hierdurch können öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ebenso initiiert bzw. fortgeführt werden wie Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen für das Klinikpersonal (Ärzte und Pfleger) und betriebliche Informationsveranstaltungen (z.B. Einbindung von IHK und Handwerkskammer).
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