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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Beiträge zur Künstlersozialkasse im Bereich der Laien- und Volksmusik sowie Förderung der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle für Musik (BLKM) (Kap. 15 05 Tit. 686 80)

30.10.2015 - Antrag | 17/8868

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Brückner Michael, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Goppel Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8868

30.10.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Brendel-Fischer Gudrun, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Brückner Michael, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Goppel Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Beiträge zur Künstlersozialkasse im Bereich der Laien- und Volksmusik sowie Förderung der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle für Musik (BLKM) (Kap. 15 05 Tit. 686 80)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 15 05 Tit. 686 80 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 100 Tsd. Euro von 6.617,1 Tsd. Euro auf 6.717,1 Tsd. Euro erhöht.

Der Betrag soll in Höhe von jeweils 50,0 Tsd. Euro für Beiträge zur Künstlersozialkasse im Bereich der Laien- und Volksmusik sowie zur Förderung der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle für Musik (BLKM) eingesetzt werden.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die seit mehreren Jahren betriebenen Versuche, das Künstlersozialversicherungsgesetz des Bundes bzw. die einschlägigen Vollzugsrichtlinien dahingehend zu ändern, dass die Laienmusikvereine für Unterrichtstätigkeiten, die sie im Rahmen ihrer eigenen Jugendarbeit betreiben, generell von der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse frei gestellt werden, waren im Ergebnis nicht erfolgreich. Bereits im Haushaltsjahr 2015 wurde den Bayerischen Musikvereinen die Möglichkeit gegeben, Nachforderungen der Künstlersozialkasse begleichen zu können. Diese Unterstützung soll im Haushaltsjahr 2016 fortgeschrieben werden. Die Bayerischen Musikvereine sollen weiterhin unterstützt werden, Abgaben zur Künstlersozialkasse entrichten zu können, um ihre Unterrichtstätigkeiten und die vom Freistaat Bayern geförderten Schulungsmaßnahmen fortführen zu können.

Die Mittel zur Förderung der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle für Musik sollen für die Entwicklung und Koordinierung von Kooperationsprojekten mit außerschulischen Anbietern im Musikbereich (Musikschulverband, Tonkünstlerverband etc.) eingesetzt werden. Hier besteht großer Koordinationsbedarf bei den freiwilligen Angeboten aller Beteiligten.

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