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Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Erwachsenenbildung - Förderung der Allgemeinen Erwachsenenbildung sowie der Grundbildung und Alphabetisierung
(Kap. 05 05 Tit. 684 81)

02.11.2015 - Antrag | 17/8860

Initiatoren:
Kreuzer Thomas, Kreuzer Thomas, Stamm Barbara, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, Kühn Harald, Lederer Otto, Reiß Tobias, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/8860

02.11.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Stamm Barbara, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Prof. Dr. Waschler Gerhard, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Dünkel Norbert, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Hofmann Michael, Kühn Harald, Lederer Otto, Reiß Tobias, Rudrof Heinrich, Rüth Berthold, Steiner Klaus, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Trautner Carolina, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Kreuzer Thomas

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2016:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Erwachsenenbildung - Förderung der Allgemeinen Erwachsenenbildung sowie der Grundbildung und Alphabetisierung
(Kap. 05 05 Tit. 684 81)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 05 05 Tit. 684 81 wird der Ansatz für das Jahr 2016 um 1.000,0 Tsd. Euro von 18.580,0 Tsd. Euro auf 19.580,0 Tsd. Euro erhöht.

Von den Mitteln sind 800,0 Tsd. Euro zur stärkeren Förderung der allgemeinen Erwachsenenbildung und 200,0 Tsd. Euro zur stärkeren Förderung von Maßnahmen der Grundbildung und Alphabetisierung zu verwenden.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Anhebung des Haushaltsansatzes für die allgemeine Erwachsenenbildung dient der verbesserten Förderung der Bildungsangebote. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Träger der Erwachsenenbildung im Rahmen der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen wichtige Aufgaben wahrnehmen.

Die Erhöhung zur Förderung der Maßnahmen der Grundbildung und Alphabetisierung dient zum weiteren Ausbau dieses Förderbereiches.

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