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Novellierung des Vergaberechts mittelstands- und kommunalfreundlich gestalten

01.12.2015 - Antrag | 17/9230

Initiatoren:
Huber Erwin, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Huber Erwin, Stöttner Klaus, Winter Peter, Dr. Rieger Franz, Dr. Herrmann Florian, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dorow Alex, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gerlach Judith, Gibis Max, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Dr. Reichhart Hans, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Schwab Thorsten, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/9230

01.12.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Huber Erwin, Stöttner Klaus, Winter Peter, Dr. Rieger Franz, Dr. Herrmann Florian, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dorow Alex, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gerlach Judith, Gibis Max, Haderthauer Christine, Herold Hans, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Dr. Reichhart Hans, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Schwab Thorsten, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Huber Erwin

und Fraktion CSU

Novellierung des Vergaberechts mittelstands- und kommunalfreundlich gestalten


Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag begrüßt die Initiative der Bundesregierung, das Vergaberecht zu reformieren und
zu vereinfachen, mit der die bisher in verschiedenen Regelwerken enthaltenen Vorschriften zur
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes in einer Verordnung
zusammengefasst werden.

Der Landtag spricht sich jedoch gegen die im vorgelegten Referentenentwurf des
Bundeswirtschaftsministeriums enthaltene Änderung aus, wonach der Wert von Dienstleistungen,
die in einem ,,funktionalen Zusammenhang" stehen, bei der Berechnung des Auftragswertes
zusammenzurechnen ist, ohne zu berücksichtigen, ob es sich um gleichartige oder verschiedene
Dienstleistungen handelt. Dies führt zu mehr Bürokratie für Mittelstand, Staat und Kommunen,
ohne einen Beitrag zur Erfüllung der angestrebten Ziele zu leisten.

Der Landtag fordert die Staatsregierung ferner auf, bei den derzeit laufenden Gesprächen
mit der Bundesregierung auch weiterhin auf eine Eins zu Eins-Umsetzung der Europäischen
Vergaberichtlinien zu drängen. Dies gilt auch für die im Referentenentwurf des
Bundeswirtschaftsministeriums bisher noch nicht explizit übernommene, kommunalfreundliche
Bestimmung in den Vergaberichtlinien, wonach unter bestimmten Voraussetzungen bei
eigenverantwortlichen Beschaffungen durch eigenständige Organisationseinheiten die
Auftragswerte der einzelnen Einheiten gesondert betrachtet werden können.


Derzeit wird das Vergaberecht unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums
überarbeitet. Neben den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss auch die Vergabeverordnung (VgV) bis spätestens
18. April 2016 reformiert sein. Im Referentenentwurf zur Neuregelung der Vergabe plant das
Bundeswirtschaftsministerium eine teils grundlegende Neuregelung bei der Ermittlung des
Auftragswerts der freiberuflichen Leistungen.

Nach aktuell geltender Fassung sind Planungsleistungen ab 207.000 EUR europaweit gemäß
der ,,Vergabeverordnung für freiberufliche Dienstleistungen" (VOF) auszuschreiben. In den
meisten Fällen war dieser Schwellenwert bei kleineren Bauaufgaben nicht oder höchstens für die
Architektenleistung erforderlich, weil die VgV bei der Ermittlung des Auftragswerts zwischen den
verschiedenen freiberuflichen Leistungen unterschieden hatte (§ 3 Abs. 7 Satz 3 VgV).

Demgegenüber sieht der Entwurf der künftigen Vergabeverordnung vor, dass die prognostizierten
Honorare sämtlicher Planungsleistungen (Architektur, Tragwerksplanung, Haus- und
Elektrotechnik, Vermessung, Baugrund usw.) für ein Bauvorhaben zusammenzuzählen und dem
derzeitigen Schwellenwert von 207.000 EUR gegenüberzustellen sind. Überschreitet die Summe der
Einzelhonorare diesen Wert, so sind künftig für alle diese Planungsleistungen dem bisherigen
VOF-Verfahren vergleichbare europaweite Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Statt die Planungen mit hohem Kostenaufwand für die Bauherren einzeln europaweit
auszuschreiben, ist zu erwarten, dass die verschiedenen Fachplanungsleistungen künftig im
Paket als Generalplanungen ausgeschrieben werden.

Dies würde zu erheblichen Strukturänderungen führen: Abgesehen davon, dass der in
Deutschland bewährte Grundsatz der Trennung von Planung und Ausführung mit seiner hohen
Bedeutung für die Qualitätssicherung und den Verbraucherschutz aufgegeben würde, würde
dies die vielen Planungsbüros in Bayern gefährden und im Gegenzug zu einer Konzentration
in wenigen Großbüros in den Ballungszentren führen. Die mittelständisch geprägte Struktur der
bayerischen Ingenieurbüros mit selten mehr als 10 bis 15 Mitarbeitern fände abseits privater
Aufträge keinen relevanten Markt mehr. Dies gilt es zu verhindern.

Ebenso ist darauf hinzuwirken, dass kommunalfreundliche Bestimmungen in den europäischen
Vergaberichtlinien eins zu eins in nationales Recht übernommen werden. Bisher setzt der
Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums die Möglichkeit des Art. 5 Abs. 2
Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU (die auch in den Richtlinien 2014/23/EU und 2014/25
EU enthalten ist) nicht um. Danach können bei eigenverantwortlichen Beschaffungen durch
eigenständige Organisationseinheiten unter bestimmten Voraussetzungen die Auftragswerte
der einzelnen Einheiten gesondert betrachtet werden. Diese durch die EU-Richtlinie eröffnete
Erleichterung hat für die Kommunen erhebliche praktische Bedeutung, zum Beispiel wenn
mehrere Schulen in einer Gemeinde ihre Beschaffungen in eigener Budgetverantwortung durchführen.

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