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Einigung der Länder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

08.12.2015 - Antrag | 17/9373

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Bachhuber Martin, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/9373

08.12.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Bachhuber Martin, Fackler Wolfgang, Herold Hans, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

und Fraktion CSU

Einigung der Länder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen


Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag begrüßt, dass sich die Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. Dezember 2015 auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern verständigt haben. Der Freistaat Bayern als größtes Zahlerland im Finanzausgleich wird durch das von den Ländern vorgeschlagene Reformmodell deutlich entlastet. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung der Neuordnung einzusetzen.



Dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. Dezember 2015 zufolge soll der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abgeschafft werden und der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich wegfallen. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer soll grundsätzlich nach der Einwohnerzahl verteilt werden und um Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft der Länder modifiziert werden. Damit wird das Ziel erreicht, ein einfacheres, transparenteres und leistungsgerechteres System zum Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder zu schaffen. Das positive Verhandlungsergebnis mit einer deutlichen Entlastung des Freistaats Bayerns als Zahlerland zeigt, dass sich das kombinierte Vorgehen des Freistaats Bayern über die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und den gleichzeitig beschrittenen Verhandlungsweg als richtig erwiesen hat. Mit der Umsetzung aller im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beschriebenen Elemente im Rahmen einer Gesamteinigung werden die Länder in beträchtlichem Umfang finanziell entlastet. Durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen steht kein Land finanziell schlechter da als ohne die Neuordnung. Die ab dem Jahr 2020 vorgesehene Entlastung des Freistaats Bayern erleichtert ab diesem Zeitpunkt die Sicherstellung des Haushalts ohne Neuverschuldung und die Fortführung des Schuldenabbaus bis zum Jahr 2030.

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