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Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von staatlichen Aufsichtsratsmandaten sowie Vorstands- und Geschäftsführerpositionen bei Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern

24.03.2014 - Antrag | 17/1078

Initiatoren:
Winter Peter, Winter Peter, Freller Karl, Herold Hans, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Fackler Wolfgang, Rudrof Heinrich, Stöttner Klaus, Kühn Harald, Winter Georg, Dettenhöfer Petra,

Drucksachennummer: 17/1078

24.03.2014

Antrag der Abgeordneten
Winter Peter, Freller Karl, Herold Hans, Sem Reserl, Bachhuber Martin, Fackler Wolfgang, Rudrof Heinrich, Stöttner Klaus, Kühn Harald, Winter Georg, Dettenhöfer Petra



Winter Peter

CSU

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von staatlichen Aufsichtsratsmandaten sowie Vorstands- und Geschäftsführerpositionen bei Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die Praxis bei der Besetzung von Vorstands- und Geschäftsführerpositionen sowie von staatlichen Aufsichtsratsmandaten bei Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern zu berichten, sowie zu prüfen, ob und inwieweit der Anteil an Frauen in Vorständen, Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern nachhaltig und zeitnah erhöht werden kann.




Nach den Angaben im Beteiligungsbericht 2013 waren im Jahr 2012 13 Frauen in Vorstands- und Geschäftsführerpositionen bei Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern tätig. Dies entsprach einer Frauenquote von 11,2 Prozent. Bei der Besetzung von staatlichen Aufsichtsratsmandaten betrug im Jahr 2012 der Anteil an Frauen 13,5 Prozent.
Der Freistaat Bayern ist nach Art. 1 Abs. 1 S. 2 BayGlG verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass auch bei Mehrheitsbeteiligungen des Freistaats Bayern die Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes berücksichtigt werden. Zudem soll er nach Art. 2 Abs. 2 sowie Art. 21 BayGlG auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien achten.
Die Staatsregierung wird vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Verpflichtung aufgefordert, über das bisherige Vorgehen bei der Benennung von staatlichen Mandatsträgern in Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern zu berichten. Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, die Vergabepraxis bezüglich der Vorstands- und Geschäftsführerpositionen bei Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern darzustellen.
Im Bayerischen Gleichstellungsgesetz werden u.a. folgende Ziele, die auch bei den Mehrheitsbeteiligungen des Freistaats Bayern berücksichtigt werden sollen, genannt:
- Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie erheblich unterrepräsentiert sind,
- Sicherung von Chancengleichheit von Frauen und Männern,
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer,
- Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern insbesondere in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen.
Im Hinblick auf diese Zielsetzungen wird die Staatsregierung aufgefordert, zu prüfen, durch welche Maßnahmen der Anteil von Frauen in Vorständen, Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern nachhaltig und zeitnah erhöht werden kann.

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