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Zertifizierung von holzverwendenden Betrieben

14.03.2016 - Antrag | 17/10513

Initiatoren:
Huber Erwin, Kreuzer Thomas, Huber Erwin, Brendel-Fischer Gudrun, Freller Karl, Zellmeier Josef, Schorer Angelika, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Beißwenger Eric, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Brannekämper Robert, Fackler Wolfgang, Guttenberger Petra, Haderthauer Christine, Herold Hans, Dr. Herrmann Florian, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Kirchner Sandro, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Nussel Walter, Dr. Schwartz Harald, Dr. Reichhart Hans, Reiß Tobias, Rotter Eberhard, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Nikolaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Ritt Johann, Rudrof Heinrich, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/10513

14.03.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Huber Erwin, Brendel-Fischer Gudrun, Freller Karl, Zellmeier Josef, Schorer Angelika, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Beißwenger Eric, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Brannekämper Robert, Fackler Wolfgang, Guttenberger Petra, Haderthauer Christine, Herold Hans, Dr. Herrmann Florian, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Kirchner Sandro, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Nussel Walter, Dr. Schwartz Harald, Dr. Reichhart Hans, Reiß Tobias, Rotter Eberhard, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Nikolaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Ritt Johann, Rudrof Heinrich, Wittmann Mechthilde



Huber Erwin

und Fraktion CSU

Zertifizierung von holzverwendenden Betrieben


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird ersucht, für tausende von kleinen und mittleren holzverwendenden Betriebe in Bayern das Erfordernis einer unternehmensbezogenen Zertifizierung (CoC) auszusetzen und auf die Rücknahme eines einschlägigen Erlasses des Bundesumweltministeriums vom Dezember 2015 hinzuwirken.



Seit 2007 wird für öffentliche Aufträge eine Zertifizierung des eingesetzten Holzes verlangt. Damit sollen der illegale Holzhandel bekämpft und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung erreicht werden. Dafür gibt es zwei Zertifizierungsverfahren (PEFC und FSC). Dieses Ziel wird von den holzverwendenden Betrieben in Bayern akzeptiert und unterstützt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass eine lückenlose Nachweiskette des beschafften Holzes bis einschließlich des endverarbeitenden Betriebes vorliegt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mit dem auslegenden Erlass vom 8. Dez. 2015 auf die mangelnde Umsetzung des Erlasses vom 28. Januar 2011 hingewiesen und gefordert, dass für Aufgaben des Bundeshochbaus für die endverarbeitenden Betriebe eine unternehmensbezogene Zertifizierung nachgewiesen werden muss.

Das ursprüngliche Ziel der Regelung wird mit der angemahnten Zertifizierung der endverarbeitenden Betriebe nicht erkennbar verbessert. Es geht um die Beschaffung und Verarbeitung von zertifizierten Holzprodukten, die ist mit der bisherigen Handhabung (Vorlage einer Eigenerklärung des ausführenden Unternehmens) gewährleistet werden sollte.

Betroffen von der Neuregelung Betriebe des Schreiner- und Zimmererhandwerks, des Baugewerbes und Dachdeckerhandwerks, des Garten- und Landschaftsbaus sowie Parkett- Fußbodenleger. Die Zertifizierung der endverarbeitenden Betriebe ist mit Kosten und nennenswertem Aufwand verbunden, was dazu führt, dass manche Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr mitmachen. Damit wird auf der Wettbewerb beeinträchtigt.

Auch der Deutsche Holzwirtschaftsrat kommt zum Schluss, dass die Zertifizierung auf die holzverwendenden, endverarbeitenden Betriebe die Nachhaltigkeit nicht verbessert, sondern zu unverhältnismäßig hohen Kosten, zu überproportionalen Aufwand führt und unverhältnismäßig viele Betriebe trifft. Die im Holzwirtschaftsrat zusammengeschlossenen Verbände plädieren deshalb für einen Verzicht auf eine eigene Zertifizierung von endverarbeitenden, Holz nutzenden Betrieben.

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