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Schaffung von Wohnraum in bestehenden Anwesen im Außenbereich II

20.06.2016 - Antrag | 17/12082

Initiatoren:
Stöttner Klaus, Stöttner Klaus, Rotter Eberhard, Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Freller Karl, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Baumgärtner Jürgen, Beißwenger Eric, Blume Markus, Brannekämper Robert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Kaniber Michaela, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Ritt Johann, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Sem Reserl, Steiner Nikolaus, Stierstorfer Sylvia, Straub Karl, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Westphal Manuel,

Drucksachennummer: 17/12082

20.06.2016

Antrag der Abgeordneten
Stöttner Klaus, Rotter Eberhard, Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Freller Karl, Bachhuber Martin, Bauer Volker, Baumgärtner Jürgen, Beißwenger Eric, Blume Markus, Brannekämper Robert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Herold Hans, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Kaniber Michaela, König Alexander, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Nussel Walter, Ritt Johann, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Sem Reserl, Steiner Nikolaus, Stierstorfer Sylvia, Straub Karl, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Tomaschko Peter, Westphal Manuel



Stöttner Klaus

CSU

Schaffung von Wohnraum in bestehenden Anwesen im Außenbereich II


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass sich die zuständigen Behörden bei einer Erweiterung von bestehenden Gebäuden im Außenbereich hinsichtlich der zusätzlich zulässigen Wohnfläche nicht nur an längst außer Kraft getretenen Normen wie dem Wohnungsbaugesetz oder an Gerichtsurteilen aus anderen Bundesländern orientieren. Vielmehr sollen maßgeblich die tatsächlichen Bedürfnisse des Antragstellers und seiner Familie, die sich aus der bereits vorhandenen Gebäudegröße und Form ergebenden sinnvollen Erweiterungsmöglichkeiten und modernen Wohnverhältnissen entsprechende Flächenbedarfe berücksichtigt werden.



Der Wohnungsmarkt ist in weiten Teilen Bayerns angespannt, durch die Notwendigkeit, gerade für Familien und Altenteiler Wohnraum zu schaffen, steigt die Nachfrage weiter. Auch wenn der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, bietet eine stärkere Nutzung von bestehenden Gebäuden, die Möglichkeit, rasch Wohnraum zu schaffen, ohne dass die nach § 35 BauGB zu berücksichtigenden Belange übermäßig beeinträchtigt werden.

Dabei müssen für den jeweiligen Einzelfall passende, die Bedürfnisse des Antragstellers berücksichtigende Lösungen gefunden werden. Ein striktes Abstellen auf feste, gesetzlich nicht vorgeschriebene Grenzwerte ist nicht zielführend.

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